Verkehrsrecht

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin Mitte stehen Ihnen im gesamten Verkehrsrecht zur Verfügung.

Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten nach einem Verkehrsunfall, um berechtigte Ansprüche gegenüber Kfz Haftpflichtversicherern durchzusetzen. Die Arbeit unserer Rechtsanwälte im Verkehrsrecht in Berlin Mitte beginnt bei der Klärung der Haftung sowie der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Neben dem Fahrzeugschaden (Reparatur oder Totalschaden) steht Ihnen als Geschädigter eine Reihe weiterer Ansprüche wie die Kosten für den Gutachter, eine Nutzungsausfallentschädigung, die Mietwagenkosten, Ummeldekosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weiterer Ansprüche zu.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein weiter Schwerpunkt ist die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.  Ob Ihnen eine Trunkenheitsfahrt, eine fahrlässige Körperverletzung, eine Nötigung, eine Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sogar ein illegales Straßenrennen vorgeworfen wird, können Sie sich auf unsere Expertise verlassen. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Mitte verteidigen Sie zielführend und effektiv, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Verteidigung im Bußgeldrecht (Ordnungswidrigkeiten)

Auch im Bußgeldrecht sind wir seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich tätig und verteidigen Sie. Unsere Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung im Bußgeldrecht in Berlin Mitte überprüfen den Vorwurf und verteidigen Sie im Bußgeldverfahren. Unsere Aufgabe ist es, den Bußgeldbescheid vollumfänglich auf Fehler zu überprüfen und mit Ihnen gemeinsam das Verteidigungsziel zu erarbeiten. Je nachdem, ob ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Rotlichtverstoß vorliegt, ggf. ein Fahrverbot angeordnet wurde, wird die Verteidigung in Ihrem Interesse ausgerichtet.


Unsere Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Berlin Mitte sind bundesweit tätig und stehen Ihnen gerne im Verkehrsrecht zur Seite.

Kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13

oder kontaktieren Sie uns per email oder über unser Formular

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwälte, Eichendorffstraße 14, Berlin 10115

Blog

Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür – Was das OLG Saarbrücken zur Haftungsfrage sagt

Bei Verkehrsunfällen, bei denen es zu einer Kollision mit einer geöffneten Fahrzeugtür kommt, stellt sich oft die Frage, wer die Verantwortung trägt. Das OLG Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2024 (3 U 16/24) wichtige Leitlinien zur Haftungsverteilung aufgestellt und dabei insbesondere den Beweis des ersten Anscheins bei geöffneten Fahrzeugtüren beleuchtet. Hier erfahren …

BGH-Urteil zu Schadensersatz bei Vorschaden

BGH-Urteil erleichtert Schadensersatz bei Vorschäden: Weniger Nachweise für Geschädigte Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt die Rechte von Unfallopfern – besonders, wenn das Fahrzeug bereits Vorschäden hat. Der BGH entschied: Geschädigte müssen nicht jeden Schaden im Detail belegen und brauchen kein teures Privatgutachten. Lesen Sie hier, was das Urteil für Schadensersatzansprüche bedeutet. Der Fall: Vorschäden …

Blitzer-App im Auto: OLG-Urteil zur Ordnungswidrigkeit bei Mitbenutzung

OLG Karlsruhe: Die versteckte Falle der „Blitzer-App“ – Wann Fahrer auch ohne Aktivieren der App bestraft werden können Achtung, Autofahrer: Das könnte teuer werden! Wenn Sie denken, dass die Verantwortung bei „Blitzer-Apps“ allein beim Nutzer liegt, sollten Sie das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe kennen. Der Fall zeigt, dass es schon genügt, wenn ein Mitfahrer …

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