Verkehrsrecht

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin Mitte stehen Ihnen im gesamten Verkehrsrecht zur Verfügung.

Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten nach einem Verkehrsunfall, um berechtigte Ansprüche gegenüber Kfz Haftpflichtversicherern durchzusetzen. Die Arbeit unserer Rechtsanwälte im Verkehrsrecht in Berlin Mitte beginnt bei der Klärung der Haftung sowie der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Neben dem Fahrzeugschaden (Reparatur oder Totalschaden) steht Ihnen als Geschädigter eine Reihe weiterer Ansprüche wie die Kosten für den Gutachter, eine Nutzungsausfallentschädigung, die Mietwagenkosten, Ummeldekosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und weiterer Ansprüche zu.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Ein weiter Schwerpunkt ist die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.  Ob Ihnen eine Trunkenheitsfahrt, eine fahrlässige Körperverletzung, eine Nötigung, eine Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder sogar ein illegales Straßenrennen vorgeworfen wird, können Sie sich auf unsere Expertise verlassen. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Mitte verteidigen Sie zielführend und effektiv, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Verteidigung im Bußgeldrecht (Ordnungswidrigkeiten)

Auch im Bußgeldrecht sind wir seit fast zwei Jahrzehnten erfolgreich tätig und verteidigen Sie. Unsere Rechtsanwälte mit jahrelanger Erfahrung im Bußgeldrecht in Berlin Mitte überprüfen den Vorwurf und verteidigen Sie im Bußgeldverfahren. Unsere Aufgabe ist es, den Bußgeldbescheid vollumfänglich auf Fehler zu überprüfen und mit Ihnen gemeinsam das Verteidigungsziel zu erarbeiten. Je nachdem, ob ein Geschwindigkeitsverstoß oder ein Rotlichtverstoß vorliegt, ggf. ein Fahrverbot angeordnet wurde, wird die Verteidigung in Ihrem Interesse ausgerichtet.


Unsere Rechtsanwälte mit Hauptsitz in Berlin Mitte sind bundesweit tätig und stehen Ihnen gerne im Verkehrsrecht zur Seite.

Kontaktieren Sie uns zu einem kostenlosen Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13

oder kontaktieren Sie uns per email oder über unser Formular

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwälte, Eichendorffstraße 14, Berlin 10115

Blog

Anscheinsbeweis bei „berührungslosen Unfällen“

Erweiterung des Anscheinsbeweis es auf „berührungslose Unfälle“ Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2024 stellt eine bemerkenswerte Erweiterung der bisherigen Rechtsprechung dar, indem es den Anscheinsbeweis auch auf „berührungslose Unfälle“ ausweitet. Traditionell wird der Anscheinsbeweis in Verkehrsunfällen in Fällen verwendet, bei denen ein Fahrzeug auffährt und typischerweise davon auszugehen ist, dass der Auffahrende entweder …

Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung

Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung: Späte Unfallmeldung und Arglist 1. Verpflichtungen des Versicherungsnehmers nach einem Unfall Nach einem Verkehrsunfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, was zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht der Versicherung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere die unverzügliche Meldung des Schadens, das Bereitstellen von Informationen und gegebenenfalls die Sicherung …

Linksabbieger gegen überholendes Motorrad

Ein folgenschwerer Unfall: Linksabbieger gegen überholendes Motorrad Landgericht Kiel: Urteil vom 11.10.2023, Az. 10 O 78/20 Ein schwerer Unfall zwischen einem linksabbiegenden Pkw und einem überholenden Motorradfahrer beschäftigte das Landgericht Kiel. Später befasste sich auch das Oberlandesgericht mit dem Fall. Die Entscheidung ist wichtig für Haftungsquoten, Sorgfaltspflichten und Schmerzensgeld. Themen wie doppelte Rückschaupflicht, unklare Verkehrslage …

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