BGH bestätigt Urteil wegen schwerer Fahrerflucht und illegalem Autorennen

BGH bestätigt Urteil wegen schwerer Fahrerflucht und illegalem Autorennen

Am 1. August 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil (Az.: 4 StR 409/23) die Verurteilungen von drei Angeklagten bestätigt, die nach einem illegalen Autorennen an einer schweren Fahrerflucht beteiligt waren. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte zuvor harte Strafen gegen die Angeklagten verhängt, darunter eine mehrjährige Haftstrafe für den Hauptangeklagten, der einen schweren Verkehrsunfall mit erheblichen Verletzungen verursacht hatte und anschließend vom Unfallort floh. Die Revisionen der Angeklagten wurden vom BGH als unbegründet verworfen.

Fahrerflucht

Der Fall: Fahrerflucht nach schwerem Verkehrsunfall

Im Juli 2021 führten die Angeklagten ein illegales Autorennen durch, bei dem der Hauptangeklagte K. mit einem gestohlenen Fahrzeug in der Innenstadt von Frankfurt am Main unterwegs war. Als die Polizei eine Verkehrskontrolle durchführen wollte, beschleunigte K. das Fahrzeug und fuhr mit hoher Geschwindigkeit davon. Er durchbrach eine rote Ampel und kollidierte auf einer Kreuzung mit dem Fahrzeug des Geschädigten Dr. S., der durch den Unfall schwer verletzt wurde. Dr. S. erlitt mehrere Knochenbrüche und musste stationär behandelt werden. Die Verletzungen waren so schwer, dass er mehrere Monate arbeitsunfähig blieb.

Besonders dramatisch: Nach dem Unfall entschieden sich die drei Angeklagten dazu, gemeinsam zu flüchten. Sie verließen das Fahrzeug und entfernten sich vom Unfallort, ohne sich um den schwer verletzten Dr. S. zu kümmern. Diese Fahrerflucht war ein entscheidender Aspekt des späteren Strafverfahrens.

Die Urteile des Landgerichts: Strenge Strafen wegen Fahrerflucht

Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Hauptangeklagten K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Er wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, verbotenem Kraftfahrzeugrennen, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, und es wurde eine Sperrfrist für die Wiedererteilung festgesetzt.

Die Mitangeklagten Y. und M. erhielten Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und acht bzw. zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide wurden wegen Beihilfe zur Fahrerflucht verurteilt, da sie K. in seinem Entschluss, den Unfallort zu verlassen, unterstützt hatten.

Die Revisionen: Keine Erfolgsaussichten bei Fahrerflucht

Alle drei Angeklagten legten Revision gegen die Urteile ein. Sie rügten sowohl formelle als auch materielle Rechtsfehler. Der Bundesgerichtshof stellte jedoch fest, dass das Landgericht die Fahrerflucht sowie die weiteren Straftaten rechtlich einwandfrei beurteilt hatte. Besonders die Rolle der Mitangeklagten Y. und M., die K. aktiv bei der Fahrerflucht unterstützten, wurde durch den BGH bestätigt. Das Gericht erkannte darin eine psychische Beihilfe, da beide durch ihr Verhalten den Fluchtentschluss von K. verstärkten.

Der BGH stellte zudem fest, dass die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.500 Euro durch den Hauptangeklagten K. nicht ausreichend war, um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu rechtfertigen. Der Angeklagte hatte nicht ausreichend Verantwortung für seine Tat übernommen, weshalb eine Strafmilderung nicht in Betracht kam.

Fahrerflucht: Strenge Ahndung durch den BGH

Dieses Urteil zeigt erneut, dass der BGH in Fällen von Unfalllucht eine klare Linie verfolgt. Wer nach einem Verkehrsunfall, insbesondere wenn dabei Personen schwer verletzt werden, den Unfallort verlässt, muss mit erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Fahrerflucht stellt eine schwere Verkehrsstraftat dar, die in Deutschland streng geahndet wird. In diesem Fall wurde die Flucht nach einem illegalen Autorennen besonders hart bestraft, da der Hauptangeklagte nicht nur einen schweren Unfall verursachte, sondern auch die Rettung des Opfers durch seine Flucht verzögerte.

Fazit: Harte Strafen bei Fahrerflucht und illegalem Autorennen

Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung verdeutlicht, dass Unfallflucht kein Kavaliersdelikt ist. Die hohe Strafe für den Hauptangeklagten und die Verurteilungen der Mitangeklagten wegen Beihilfe zur Fahrerflucht zeigen, wie ernst die Justiz solche Fälle nimmt. Illegale Autorennen und Fahrerflucht stellen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit dar und werden entsprechend mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.

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