Seit August / September 2010 besteht auf der A 9 bei Kilometer 32,85 in beide Fahrtrichtungen eine Baustelle (Bau einer Grünbrücke, A9-Bauablauf Grünbrücke). Im Baustellenbereich wurde seitdem die zunächst auf 100 km/h und sodann auf 80 km/h reduzierte Geschwindigkeit mit dem Gerät ES 3.0 kontrolliert. An Messtagen werden einige hundert Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit (teilweise bis 2000) gemessen. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt in Fahrtrichtung Leipzig bei Kilometer 32,35 (150 Meter hinter dem ersten 80 km/h Schild). „Geschwindigkeitsmessung auf der A9 – ES 3.0“ weiterlesen
Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Ortsausgangsschild
Geschwindigkeitsmessung: Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild
Eine Geschwindigkeitsmessung erfolgte im vorliegenden Fall innerorts. Ein Kraftfahrer befuhr innerorts eine Straße mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h. Ca. 90 Meter vor dem Ortsausgangsschild erfolgte eine Geschwindigkeitsmessung. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde er schließlich vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € verurteilt. Zudem erhielt er für die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte. Gegen diese Entscheidung stellte der Kraftfahrer einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kraftfahrer rügte, dass das Amtsgericht die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden – Württemberg für die Sicherheitsarbeit der Polizei nicht beachtet habe, da die Messung nicht innerhalb von 150 Meter vor Aufhebung einer Beschränkung durchgeführt werden dürfte.
Das OLG Stuttgart (4 Ss 261/11) ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu und vertrat die Auffassung, dass kein Verstoß vorliege. Der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift lautet:
„Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrenstellen) sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden.“
Somit beschreibt die Vorschrift den Abstand der Messstelle zu einem Verkehrszeichen, das den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt wie etwa der Ortseingangstafel (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) oder dem Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO. Da vor einem solchen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht beschränkt ist, bezieht sich der Abstand von 150 m auf den Bereich nach dem Zeichen. Ferner ist von dieser Vorschrift nicht die Geschwindigkeitsmessung bei Verkehrszeichen erfasst, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt .
Hier wurde der Autofahrer 90 m vor der Ortstafel in Fahrtrichtung Ortsausgang gemessen. Ortseingangs- und Ortsausgangstafel sind zwar in der Regel miteinander verbunden (u.a. Vorder- und Rückseite), so dass die Messung weniger als 150 m vor der Ortseingangstafel und somit gegen die Verwaltungsvorschrift erfolgt sein könnte.
Das Gericht vertrat allerdings, dass der Messstandort korrekt gewählt wurde und gegen die Messung keine Bedenken bestünden. Es kommt nämlich entscheidend auf die Fahrtrichtung des Betroffenen an. Die Ortseingangstafel für den entgegen gesetzten Verkehr hatte hier außer Betracht zu bleiben.
Ob ein Verstoß gegen die entsprechende landesrechtliche Verwaltungsvorschrift vorliegt, hängt klar davon ab, ob die Messung unmittelbar bzw. nicht mit ausreichendem Abstand hinter dem geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen erfolgt.
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Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch. mehr Infos:
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Telefonieren am Steuer wird im Ausland teuer
Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn ist die Strafe für das Telefonieren am Steuer bei uns sehr gering. Wer in Deutschland am Steuer telefoniert, erhält einen Punkt und ein Bußgeld in Höhe von 40,- €. „Telefonieren am Steuer wird im Ausland teuer“ weiterlesen
Zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen dem Linksabbieger und Überholern
Das Amtsgericht Düsseldorf (AZ: 27 C 7234/10) hat in seinem Urteil vom 13.05.2011 die einheitliche Rechtsprechung zur Haftungsverteilung bei Unfällen zwischen Linksabbieger und Überholern bestätigt.
In diesem Fall hatte die Klägerin auf der ihr gegenüberliegenden Fahrseite eine Parklücke entdeckt, in die sie einparken wollte. Als sie dafür nach links abbog, kam es zur Kollision mit dem Fahrzeug des Beklagten, der versucht hatte, das Fahrzeug der Klägerin zu überholen. Der Klägerin war durch Reparatur- und Sachverständigenkosten sowie durch einen Nutzungsausfallschaden ein Gesamtschaden in Höhe von 2.157,77 € entstanden. Diesen Betrag machte sie als Schadensersatz geltend.
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Verkehrsunfall: Unfallschadenregulierung – 130 % – 6 Monatsfrist
130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich.
Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs – Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). „Verkehrsunfall: Unfallschadenregulierung – 130 % – 6 Monatsfrist“ weiterlesen
Rotlichtverstoß: Messung mit Traffiphot III
Der Einsatz von TraffiPhot III bei Rotlichtverstößen
Das AG Konstanz (13 OWi 52 Js 1314/2011 -43/11) hatte im Februar 2011 einen Fall zu entscheiden, in dem der Betroffene trotz Rotlichts der für ihn geltenden Lichtzeichenanlage eine Kreuzung überfuhr. Die Rotlichtphase dauerte bei Überfahren der Haltelinie schon mehr als eine Sekunde (1,43) an. Es erging ein Bußgeldbescheid (200,00 €, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot), gegen welchen Einspruch eingelegt wurde. „Rotlichtverstoß: Messung mit Traffiphot III“ weiterlesen
Geblitzt mit RIEGL LR 90-235/P
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt. „Geblitzt mit RIEGL LR 90-235/P“ weiterlesen
Mithaftung des Radfahrer s beim Überqueren eines Zebrastreifens
Das Landgericht Frankenthal in der Pfalz Urteil vom 24.11.10, 2S 193/10) hatte sich mit einem Verkehrsunfall zwischen einem Radfahrer und einem Kraftfahrer zu beschäftigen, der sich auf einem Zebrastreifen ereignete. Im Ergebnis stellten die Richter fest, dass Radfahrer beim Überqueren eines Zebrastreifens nicht dieselben Rechte wie Fußgänger haben. Bei einem Unfall trage der Radfahrer eine Mitschuld. Unter Umständen kann dem Radfahrer auch die Alleinschuld treffen; so etwa bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Zebrastreifen. „Mithaftung des Radfahrer s beim Überqueren eines Zebrastreifens“ weiterlesen
Blitzer am Rastplatz Michendorf- Aufhebung eines Fahrverbots
Der Blitzer am Rastplatz Michendorf auf der Bundesautobahn 10 stellt für das Land Brandenburg wohl eine der lukrativsten Geschwindigkeitskontrollen dar. Schätzungsweise soll es dort am Tag bis zu 1500 Aufnahmen von die zulässige Geschwindigkeit überschreitenden Fahrzeugen geben. „Blitzer am Rastplatz Michendorf- Aufhebung eines Fahrverbots“ weiterlesen
Praxisfall: Fahrerflucht beim Be- und Entladen?
Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung.
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