Geblitzt in Berlin? Ihr Experte für Verkehrsrecht hilft!

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Geblitzt in Berlin? Ihr Experte für Verkehrsrecht hilft!

Sind Sie in Berlin geblitzt worden? Ob Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstoß – ein Bußgeldbescheid kann erhebliche Konsequenzen haben. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und bietet Ihnen kompetente Unterstützung, um Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

Geblitzt in Berlin – Was tun?

Wenn Sie in Berlin geblitzt wurden, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Ein Bußgeldbescheid kann oft fehlerhaft sein – sei es durch fehlerhafte Messgeräte, falsche Standortkennzeichnungen oder unklare Beschilderungen. Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Ihren Fall auf Herz und Nieren, um mögliche Fehlerquellen zu identifizieren.

Warum unsere Kanzlei?

  1. Spezialisiert auf Verkehrsrecht: Als erfahrene Anwälte aus Berlin kennen wir die Besonderheiten der Berliner Verkehrsüberwachung, einschließlich spezifischer Herausforderungen bei Blitzerstandorten wie dem Hardenbergplatz oder der Stadtautobahn.
  2. Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, ob es um ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder die Abwehr eines Bußgelds geht.
  3. Erfolgreiche Verteidigung: Unsere Kanzlei in Berlin hat zahlreiche Verfahren eingestellt oder Bußgelder reduziert, insbesondere bei Messfehlern oder unklaren Verkehrsführungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Messfehler aufdecken: Wir prüfen die Messung auf technische Mängel und Messfehler.
  • Verkehrssituation analysieren: Unsere Experten analysieren die örtlichen Gegebenheiten und klären, ob eine Verstoß-Beschilderung korrekt war.
  • Einspruch einlegen: Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und setzen Ihre Rechte konsequent durch.

Berlin: Typische Blitzerstandorte

In Berlin gibt es zahlreiche bekannte Blitzer, darunter die Messstellen an:

  • Stadtautobahn A100
  • Hardenbergplatz
  • Kaiserdamm
  • Potsdamer Platz
  • Osloer Straße/Koloniestraße (Rotlicht)
  • Ernst-Reuter-Platz (Rotlicht)
  • Suermondstraße
  • Urbanstraße
  • Wichertstraße
  • Andreasstraße
  • Bundesallee
  • und hunderte Messstellen mehr

In der Regel kommt es häufig zu Streitigkeiten über die korrekte Messung und Beschilderung. Auf vielen Straßen ist die Geschwindigkeit auf 30 km/7 reduziert. Dort wird vermehrt geblitzt in Berlin .

So unterstützen wir Sie bei einem Blitzer-Verstoß

  1. Prüfung des Bußgeldbescheids: Wir analysieren die Rechtslage und prüfen Messprotokolle sowie die Einspruchsfrist.
  2. Strategieentwicklung: Gemeinsam erarbeiten wir eine Verteidigungsstrategie – von der Anfechtung der Messung bis hin zur Vermeidung eines Fahrverbots.
  3. Vertretung vor Gericht: Sollte der Fall eskalieren, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise vor Gericht zur Seite.

Kontaktieren Sie uns – Ihr Partner bei Verkehrsrecht in Berlin

Lassen Sie uns Ihren Fall unverbindlich prüfen! Unsere Kanzlei ist Ihr verlässlicher Partner für Verkehrsrecht in Berlin. Egal, ob Sie geblitzt wurden oder ein Fahrverbot droht – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unnötige Konsequenzen zu vermeiden.

Jetzt Beratung anfragen – Wir sind für Sie da! TEL.: 030 226 35 71 13

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Kein Fahrverbot

rotlichtverstoß

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Kein Fahrverbot bei fehlender abstrakter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 24.01.2024 – Aktenzeichen: 21 ORbs 6/24

Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock hat in einem wegweisenden Beschluss erneut die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hervorgehoben. Besonders bei qualifizierten Rotlichtverstößen, die häufig mit einem Fahrverbot geahndet werden, muss die individuelle Verkehrssituation umfassend gewürdigt werden. Der Beschluss zeigt eindrücklich, dass eine starre Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) nicht in jedem Fall angemessen ist.


Hintergrund des Falls: Rotlichtverstoß auf der Linksabbiegerspur

Der Betroffene war auf einer markierten Linksabbiegerspur bei Rot in eine Kreuzung eingefahren. Statt jedoch abzubiegen, wechselte er im Kreuzungsbereich auf eine Geradeausspur, die durch ein grünes Signallicht freigegeben war. In der Folge wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, der eine Geldbuße von 280 € und ein Fahrverbot von einem Monat vorsah.

Das Amtsgericht Stralsund verschärfte die Strafe im anschließenden Verfahren erheblich: Es verurteilte den Betroffenen zu einer Geldbuße von 2.000 € und einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Gericht begründete dies mit Voreintragungen im Fahreignungsregister sowie weiteren Verkehrsverstößen des Betroffenen, ohne jedoch näher auf die konkrete Verkehrssituation einzugehen.


Die Entscheidung des OLG Rostock

Das OLG Rostock hob den Rechtsfolgenausspruch des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zurück. Es stellte fest, dass eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Umstände erforderlich ist, wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

Kernpunkte der Entscheidung:

  1. Ordnungswidrigkeit grundsätzlich gegeben
    Das Einfahren in die Kreuzung bei Rotlicht auf der Linksabbiegerspur stellt gemäß § 37 Abs. 2 StVO eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, auch wenn der Betroffene anschließend auf eine durch Grünlicht freigegebene Geradeausspur wechselte.
  2. Fehlende abstrakte Gefährdung
    Entscheidend für die Rechtsfolgen ist, dass durch das grüne Signallicht auf der Geradeausspur eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war. Die Kreuzung war für Querverkehr gesperrt, sodass weder querende Fahrzeuge noch Fußgänger gefährdet wurden.
  3. Erforderliche Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots
    Das Regelfahrverbot gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BKatV dient dazu, Gefahren durch Querverkehr bei Rotlichtverstößen zu verhindern. Liegen jedoch besondere Umstände vor, die eine solche Gefahr ausschließen, muss das Gericht prüfen, ob ein Fahrverbot dennoch verhältnismäßig ist.

Praktische Relevanz für Verkehrsteilnehmer und Anwälte

Die Entscheidung des OLG Rostock verdeutlicht, dass qualifizierte Rotlichtverstöße nicht pauschal mit der Verhängung eines Fahrverbots geahndet werden dürfen. Vielmehr sind die individuellen Umstände der Verkehrssituation sorgfältig zu würdigen. Besonders bei außergewöhnlichen Konstellationen, wie einem Wechsel auf eine grün freigegebene Fahrspur, kann die abstrakte Gefährdung fehlen.

Für Verteidiger in Bußgeldverfahren ergibt sich aus dem Beschluss die Möglichkeit, die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots gezielt anzufechten. Argumente wie das Fehlen einer abstrakten Gefährdung oder die konkrete Verkehrssituation können dazu beitragen, dass Fahrverbote vermieden oder Geldbußen reduziert werden.


Warum ist die Entscheidung so wichtig?

Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht bei qualifizierten Rotlichtverstößen, bei denen die Rotphase länger als eine Sekunde andauerte, regelmäßig ein Fahrverbot vor. Das OLG Rostock betonte jedoch, dass Gerichte verpflichtet sind, die Verkehrssituation detailliert zu prüfen.

Dieser Beschluss zeigt, dass selbst ein schwerwiegender Verkehrsverstoß wie ein qualifizierter Rotlichtverstoß differenziert bewertet werden muss, um ein gerechtes Urteil zu gewährleisten.


Fazit: Keine pauschalen Fahrverbote bei Rotlichtverstößen

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann schwerwiegende Folgen haben, insbesondere ein Fahrverbot und hohe Geldbußen. Der Beschluss des OLG Rostock zeigt jedoch, dass Gerichte in jedem Einzelfall prüfen müssen, ob eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt. Ohne eine solche Gefährdung ist die Verhängung eines Fahrverbots möglicherweise unverhältnismäßig.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten? Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und setzen uns für Ihre Interessen ein.

Fahrverbot vermeiden – Härtefall?

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Das OLG Naumburg zur Härtefallprüfung beim  Fahrverbot

Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat mit seinem Beschluss vom 6. November 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt, das nicht nur die Rechte von Betroffenen bei der Verhängung eines Fahrverbot stärkt, sondern auch die Grenzen richterlicher Ermessensausübung verdeutlicht. Dieser Fall steht exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich Betroffene und ihre rechtlichen Vertreter in verkehrsrechtlichen Verfahren stellen müssen – ein Bereich, in dem auch unsere Kanzlei tagtäglich tätig ist.

Das Urteil: Ein Fall mit Signalwirkung

Das Urteil des OLG Naumburg (Az.: 1 ORbs 219/24) rückt die Härtefallprüfung bei einem Fahrverbot in den Fokus. Der Betroffene hatte eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts begangen und wurde vom Amtsgericht Weißenfels zu einer Geldbuße von 800 Euro sowie einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt. Seine Argumentation, dass das Fahrverbot seine neue berufliche Tätigkeit gefährden würde, wies das Amtsgericht mit dem Hinweis zurück, dass er das Fahrverbot während seiner vorherigen Arbeitslosigkeit hätte verbüßen können.

Das Oberlandesgericht korrigierte diese Entscheidung und hob das Urteil auf. Es betonte, dass das Amtsgericht mit seiner Argumentation die Verteidigungsrechte des Betroffenen unzulässig verkürzt und den Ermessensspielraum fehlerhaft ausgelegt habe.


Warum ist dieses Urteil so wichtig?

Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für den Betroffenen, sondern auch ein starkes Signal für alle, die sich mit Bußgeldbescheiden und Fahrverboten konfrontiert sehen. Es zeigt, dass Härtefälle immer individuell geprüft werden müssen und dass Gerichte die persönliche Situation der Betroffenen ernst nehmen müssen.

Drei zentrale Lehren aus dem Urteil:

  1. Berufliche Härten müssen ernst genommen werden:
    Ein Betroffener, der auf seinen Führerschein angewiesen ist, um seine Existenz zu sichern, hat Anspruch auf eine sorgfältige Prüfung seiner individuellen Situation. Die bloße Tatsache, dass er theoretisch eine frühere Möglichkeit zur Verbüßung des Fahrverbots hatte, darf dabei keine Rolle spielen.
  2. Rechtsmittel dürfen nicht zu Nachteilen führen:
    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem das Recht, sich gegen behördliche Entscheidungen zu wehren. Dieses Recht wird unterlaufen, wenn die Einlegung eines Einspruchs dem Betroffenen später negativ ausgelegt wird.
  3. Grenzen des Ermessens:
    Die Gerichte haben zwar einen gewissen Spielraum bei der Bewertung von Fahrverboten, doch dieser darf nicht zu einer pauschalen Abweisung von Härtefällen führen. Die individuelle Prüfung ist unabdingbar.

Was bedeutet das für Betroffene von Fahrverboten?

Fahrverbote stellen für viele Menschen weit mehr dar als eine Unannehmlichkeit. Für Berufskraftfahrer, Selbstständige und alle, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, können sie existenzielle Konsequenzen haben. Dieses Urteil zeigt, dass es sich lohnt, gegen Entscheidungen vorzugehen, die individuelle Härten nicht ausreichend berücksichtigen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und setzt sich mit Nachdruck für die Rechte von Betroffenen ein. Wir kennen die Herausforderungen, die ein Bußgeldverfahren oder ein Fahrverbot mit sich bringen, und wissen, wie wichtig eine umfassende und sorgfältige Verteidigung ist.

Unser Ansatz:

  • Prüfung Ihrer individuellen Situation: Wir analysieren Ihren Fall im Detail und prüfen, ob berufliche oder persönliche Härten geltend gemacht werden können.
  • Strategische Verteidigung: Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Interessen zu schützen.
  • Engagement und Erfahrung: Mit umfassender Expertise und einem unermüdlichen Einsatz kämpfen wir für Sie – sei es im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, eines Fahrverbots oder anderer verkehrsrechtlicher Angelegenheiten.

Fahrverbot vermeiden? 

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Feld, das von ständiger Bewegung und neuen Entscheidungen geprägt ist. Ob es um Fahrverbote, Bußgeldverfahren, Unfallschäden oder Führerscheinentzug geht – jeder Fall ist anders, und oft stehen nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche und existenzielle Fragen im Vordergrund.

Wir sind für Sie da, um in diesen oft schwierigen und emotional belastenden Situationen Klarheit zu schaffen. Unsere langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht ermöglicht es uns, auch in herausfordernden Fällen den Überblick zu behalten und die bestmögliche Lösung für unsere Mandanten zu erreichen.


Ein starker Partner an Ihrer Seite

Wir sind überzeugt: Wer im Verkehrsrecht erfolgreich sein will, braucht nicht nur juristisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen. Das Urteil des OLG Naumburg zeigt, dass es sich lohnt, für die eigenen Rechte einzustehen – und wir stehen bereit, um Ihnen dabei zu helfen.

Warum Sie uns vertrauen können:

  • Langjährige Expertise im Verkehrsrecht: Wir kennen die Fallstricke und Chancen, die sich in diesem Rechtsbereich ergeben.
  • Engagierte und persönliche Betreuung: Für uns sind Sie keine Akte, sondern ein Mensch mit einer Geschichte.
  • Erfolg durch Präzision: Wir setzen uns mit höchster Sorgfalt und Nachdruck für Ihre Rechte ein.

Kontaktieren Sie uns – Wir kämpfen für Sie!

Ob es um ein Fahrverbot, einen Bußgeldbescheid oder andere verkehrsrechtliche Fragen geht: Wir sind für Sie da. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Perspektive zu bieten und Ihre Rechte durchzusetzen – mit Kompetenz, Engagement und einem klaren Blick für das Wesentliche.

Sie haben Fragen oder brauchen rechtlichen Beistand? Kontaktieren Sie uns noch heute. Gemeinsam finden wir den Weg zu Ihrer bestmöglichen Lösung.

Silvesterschäden an PKW – Wer zahlt?

Silvesterschäden an Pkw: Welche Versicherung zahlt?

Wenn das neue Jahr mit einem Krachen beginnt, geraten viele Autofahrer in Sorge: Was passiert, wenn das eigene Fahrzeug durch Böller oder Raketen beschädigt wird? In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Versicherungen bei Silvesterschäden einspringen und wie Sie sich und Ihr Auto am besten schützen können.


Wer haftet bei Silvesterschäden?

In erster Linie haftet der Verursacher für den Schaden. Wer also einen Böller direkt auf ein Fahrzeug wirft oder Raketen in unmittelbarer Nähe parkender Autos zündet, muss für entstandene Schäden einstehen. Verfügt der Verantwortliche über eine private Haftpflichtversicherung, können die Kosten dort geltend gemacht werden. Doch was, wenn der Verursacher unbekannt bleibt?


Teilkasko oder Vollkasko: Welche Versicherung zahlt was?

  • Teilkaskoversicherung: Die Teilkasko kommt für Brand- und Explosionsschäden sowie für kaputte Scheiben auf. Beispielsweise, wenn eine Rakete auf dem Fahrzeug landet und dabei Lackschäden oder Glasbruch verursacht. Allerdings sind kleinere Kratzer oder Schmauchspuren oft nicht abgedeckt. Auch Stoffverdecke bei Cabrios werden nur ersetzt, wenn diese in Flammen stehen.
  • Vollkaskoversicherung: Bei Vandalismusschäden, etwa wenn ein Böller mutwillig gegen das Fahrzeug geworfen wurde, greift die Vollkasko. Sie deckt auch die Kosten, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Beachten Sie jedoch, dass eine Regulierung über die Vollkasko zu einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse führen kann.

Beeindruckende Zahlen zu Silvesterschäden

Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) könnten Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel 2024/2025 bis zu 1.000 kaskoversicherte Pkw in Brand setzen. Im Jahr 2022 zahlten die Kfz-Versicherer rund 93 Millionen Euro für 12.200 Fahrzeugbrände – durchschnittlich 7.600 Euro pro Brand. Diese Zahlen verdeutlichen die Risiken in der Silvesternacht.


Wie kann man sein Auto vor Silvester-Schäden schützen?

  1. Parkplatzwahl:
    • Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit in einer Garage oder auf einem privaten Stellplatz ab.
    • Vermeiden Sie Parkplätze in Gebieten mit hoher Feieraktivät, insbesondere in der Nähe von Kneipen oder größeren Plätzen.
  2. Schutzmaßnahmen:
    • Eine hochwertige Autoabdeckung kann kleinere Schmauchspuren abfangen.
    • Entfernen Sie leicht entflammbare Materialien, wie Stoffe oder Papier, aus dem Fahrzeug.
  3. Vorätige Dokumentation:
    • Fotografieren Sie Ihr Fahrzeug vor Silvester, um im Schadensfall einen vorherigen unversehrten Zustand nachweisen zu können.

Was tun im Schadensfall?

  • Schaden dokumentieren: Machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden.
  • Anzeige erstatten: Bei mutwilliger Beschädigung oder unbekanntem Verursacher ist eine Anzeige bei der Polizei notwendig.
  • Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Halten Sie Ihre Versicherungsdaten und alle relevanten Belege bereit.

Fazit: Gut versichert ins neue Jahr starten

Schäden am Auto durch Silvesterfeuerwerk lassen sich oft vermeiden, wenn man einige Vorsichtsmaßnahmen trifft. Sollte es dennoch zu einem Schaden kommen, hilft die richtige Versicherung weiter. Die Teilkasko ist bei Brand- und Explosionsschäden unverzichtbar, während die Vollkasko bei Vandalismusschäden einen umfassenderen Schutz bietet. Wer sich in der Silvesternacht unachtsam verhält und in gefährdeten Bereichen parkt, riskiert im schlimmsten Fall, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Haben Sie Fragen zur Schadensregulierung oder benötigen rechtlichen Beistand? Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne beratend zur Seite.


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Nach einem Unfall: Jetzt Ansprüche sichern – Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Linksabbieger

Verkehrsunfall? Ihre Ansprüche nach einem Unfall sichern – Wir helfen sofort!

Ein Verkehrsunfall bringt viele Unsicherheiten mit sich: Was ist zu tun? Welche Rechte habe ich? Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen zur Seite und übernehmen die komplette Schadensregulierung – damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten der anwaltlichen Vertretung, so dass Ihnen keine Kosten entstehen. 


Das Wichtigste nach einem Unfall: Erste Schritte

  1. Unfallstelle absichern:Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
    • Auf Autobahnen: Hinter der Leitplanke warten.
  2. Notruf absetzen:Europaweite Notrufnummer 112: Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst verständigen.
  3. Erste Hilfe leisten:Bewusstlose Personen in stabile Seitenlage bringen oder Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.
  4. Polizei verständigen, wenn:Hoher Sachschaden, Personenschaden oder Verdacht auf Straftaten (Alkohol, Drogen) vorliegen.
  5. Unfall dokumentieren:Fotos machen, Kennzeichen, Versicherungsdaten und Zeugen notieren.
    • Bei Auslandsunfällen: Europäischen Unfallbericht verwenden.
  6. Unfall der Versicherung melden:Sofort die eigenen Rechte sichern, indem Sie uns als Anwalt einschalten.

Warum anwaltliche Unterstützung direkt nach dem Unfall wichtig ist

Die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung kann kompliziert sein. Fehler können dazu führen, dass Sie:

  • Unbeabsichtigt Schuld eingestehen.
  • Auf Schadensersatzansprüche verzichten.
  • Nachteile bei der Haftungsprüfung erleiden.

Mit uns an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Sie alle Ansprüche geltend machen und keine Fehler passieren.


Unsere Leistungen bei Totalschaden, Reparaturkosten und Schadensregulierung

Ein Unfall verursacht oft erhebliche Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

  • Totalschaden: Wir klären den Wiederbeschaffungswert und Restwert und sorgen für eine faire Regulierung.
  • Reparaturschäden: Egal ob konkrete Reparaturkosten oder fiktive Schadensabrechnung – wir schützen Sie vor Kürzungen durch die Versicherung.

Wussten Sie? Selbst wenn Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie das Fahrzeug reparieren lassen. Wir prüfen Ihren Fall individuell und setzen uns für Ihre Rechte ein.


Schmerzensgeld und weitere Ansprüche

Nach Personenschäden haben Sie Anspruch auf mehr als nur Schadensersatz. Unsere Unterstützung umfasst:

  • Schmerzensgeld: Wir berechnen eine faire Entschädigung basierend auf Verletzungsgrad und Heilungsverlauf.
  • Haushaltsführungsschaden: Ersatz für eingeschränkte Haushaltsfähigkeit oder die Kosten einer Hilfskraft.
  • Fahrt- und Behandlungskosten: Alle unfallbedingten Kosten machen wir geltend.

Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei

  1. Komplette Schadensabwicklung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation und Organisation – von der Haftungsprüfung bis zur Schadensregulierung.
  2. Höherer Schadensersatz: Studien zeigen, dass Geschädigte mit anwaltlicher Unterstützung deutlich mehr erhalten.
  3. Schnelle Hilfe: Unser erfahrenes Team sorgt für eine zügige und reibungslose Abwicklung.
  4. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt bei unverschuldeten Verkehrsunfällen immer die gegnerische Haftpflichtversicherung. Ihnen entstehen keine Kosten. 

Antworten auf die wichtigsten Fragen nach einem Unfall

  • Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
  • Wann zahlt die Versicherung?
  • Was passiert, wenn mein Fahrzeug unreparierbar ist?
  • Wie hoch fällt mein Schmerzensgeld aus?

Unsere Anwälte stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um diese und andere Fragen zu beantworten.


Jetzt Kontakt aufnehmen – Schnell und unkompliziert

Lassen Sie uns direkt nach dem Unfall für Sie tätig werden! Rufen Sie uns an unter 030 226 357 113 oder vereinbaren Sie online einen Termin.

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Urteil mit Signalwirkung: Linksabbieger trägt volle Verantwortung

Schadenregulierung Verkehrsunfall vorschaden linksabbiegen

Urteil des Landgerichts Berlin – Ein Lehrstück zur Haftung beim Linksabbiegen

Eine Analyse des Urteils vom 28.06.2023 – Az.: 46 O 155/22


Einleitung: Verkehrsunfall und die Frage der Haftung

Verkehrsunfälle beim Linksabbiegen gehören zu den häufigsten Konfliktpunkten im Straßenverkehr. Besonders problematisch wird es, wenn ein Linksabbieger mit einem überholenden Fahrzeug kollidiert. In solchen Fällen entscheidet oft die genaue Analyse der Umstände über die Haftungsfrage. Das Landgericht Berlin hatte im Fall Az.: 46 O 155/22 eine solche Situation zu beurteilen – mit einem Ergebnis, das die Bedeutung von Sorgfaltspflichten eindrucksvoll unterstreicht.


Der Fall: Linksabbiegen in Berlin

Am 25. Februar 2021 ereignete sich der Unfall: Der Kläger befuhr eine Straße in Berlin und wollte als Spitzenfahrzeug einer Kolonne nach links abbiegen. Hinter ihm befanden sich weitere Fahrzeuge, darunter auch das spätere Beklagtenfahrzeug. Dieses überholte die Kolonne links, während der Kläger in die Abbiegespur einfuhr. Die Folge: eine Kollision. Der Kläger wurde verletzt, sein Fahrzeug beschädigt.

Der Kläger forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld in erheblichem Umfang – unter anderem für Nutzungsausfall, Gutachterkosten und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte, deren Fahrzeug haftpflichtversichert war, hatte bereits auf Basis einer Quote von 2/3 gezahlt, wies jedoch die restlichen Forderungen zurück. Der Grund: Der Kläger habe selbst grob fahrlässig gehandelt.


Das Urteil: Klage abgewiesen

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Kläger und wies die Klage vollständig ab. Warum? Die Entscheidungsgründe offenbaren eine akribische Bewertung der Verkehrssituation und des Verhaltens der Beteiligten.

1. Pflichtverletzungen des Klägers

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger mehrfach gegen die Sorgfaltspflichten gemäß § 9 StVO verstoßen hat. Besonders schwer wogen zwei Punkte:

  • Fehlende Rückschau:
    Der Kläger hatte weder vor dem Einordnen noch vor dem Abbiegen eine Rückschau durchgeführt. Insbesondere eine zweite Rückschau – kurz vor dem eigentlichen Manöver – war unterblieben.
  • Unzureichendes Blinken:
    Nach eigenen Angaben des Klägers hatte er „geblinkt und sofort abgebogen“. Ein solches Verhalten genügt den Anforderungen an eine rechtzeitige und deutliche Ankündigung der Fahrabsicht nicht.

2. Der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger

Das Gericht betonte, dass ein Anscheinsbeweis grundsätzlich gegen den Linksabbieger spricht, wenn es zu einer Kollision mit einem Überholer kommt. Der Kläger konnte diesen nicht entkräften.

Besonders überzeugend war die Aussage einer Zeugin, die den Überholvorgang beobachtet hatte. Sie bestätigte, dass das Beklagtenfahrzeug bereits überholte, als der Kläger seinen Abbiegevorgang einleitete.

3. Kein Verschulden des Überholers

Das Beklagtenfahrzeug traf nach Ansicht des Gerichts keine Schuld:

  • Das Überholen war rechtmäßig, da der Kläger seine Abbiegeabsicht nicht rechtzeitig angezeigt hatte.
  • Eine unklare Verkehrslage, die das Überholen verboten hätte, lag ebenfalls nicht vor.

Die Konsequenzen: Wer trägt die Verantwortung?

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger die alleinige Verantwortung für den Unfall trägt. Sein Fehlverhalten wog so schwer, dass selbst die allgemeine Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs nicht berücksichtigt wurde.


Warum dieses Urteil wichtig ist

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist ein Lehrstück für die Praxis. Es verdeutlicht:

  1. Die Sorgfaltspflichten beim Linksabbiegen sind essenziell.
    Doppelte Rückschau, rechtzeitiges Blinken und ein sorgfältiger Blick auf den nachfolgenden Verkehr sind unerlässlich.
  2. Anscheinsbeweis im Straßenverkehr:
    Wer nach links abbiegt und einen Unfall verursacht, hat die Beweislast, dass er alle Pflichten erfüllt hat.
  3. Keine leichte Entschuldigung für Fehler:
    Selbst in Situationen, die auf den ersten Blick kompliziert erscheinen – etwa beim Überholen einer Kolonne – wird erwartet, dass Verkehrsteilnehmer ihre Pflichten strikt einhalten.

Fazit: Aufmerksamkeit und Sorgfalt sind unverzichtbar

Das Urteil zeigt, dass Fehler beim Linksabbiegen weitreichende Konsequenzen haben können. Für Geschädigte wie den Kläger bedeutet dies: Eine erfolgreiche Klage setzt voraus, dass man sich selbst fehlerfrei verhalten hat – und dies auch beweisen kann.

Haben Sie Fragen zu Verkehrsunfällen oder wollen Ihre Ansprüche geltend machen? Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – kompetent, engagiert und auf Augenhöhe.

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Unser Rat: Bei einem Unfall sofort handeln!

Unfälle in solchen Situationen können kompliziert sein, vor allem wenn mehrere Parteien beteiligt sind. Unser erfahrenes Team bei Prof. Dr. Streich & Partner unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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✉️ E-Mail: verkehrsrecht@streich-partner.de
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Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg: Urteil aufgehoben – Jetzt Einspruch prüfen lassen

sichtbarkeitsgrundsatz

Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlende Feststellungen: Brandenburgisches Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2024 (1 ORbs 144/24) bringt Klarheit zu einem entscheidenden Punkt im Verkehrsrecht: Die detaillierte Dokumentation von Geschwindigkeitsmessungen ist unverzichtbar, selbst bei anerkannten Messverfahren. Ein Urteil, das diese Anforderungen nicht erfüllt, muss aufgehoben werden – wie in diesem Fall geschehen. Hier erfahren Sie, warum präzise Feststellungen im Bußgeldverfahren essenziell sind und welche Konsequenzen das Gericht daraus gezogen hat.


Geschwindigkeitsüberschreitung BrandenburgFehlende Details kosten ein Urteil

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. hatte den Betroffenen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Messung erfolgte mit dem standardisierten Verfahren der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista, das durch Nachfahren und Videoaufzeichnung arbeitet.

Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts ließ entscheidende Details aus. Es fehlten Angaben zu:

  • Abstand des Messfahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen,
  • Toleranzabzug, der bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.

Diese Informationen sind jedoch zwingend notwendig, um die Messung nachvollziehbar zu machen. Ohne sie bleibt unklar, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


Warum sind Feststellungen so wichtig?

In Verkehrsverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten strenge Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Messung. Selbst bei einem standardisierten Messverfahren wie ProVida 2000 müssen Gerichte dokumentieren, auf welcher Grundlage die Messwerte zustande kamen. Dazu gehören:

  1. Abstandsmessung: Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenem beeinflusst die Genauigkeit der Messung. Fehlt diese Angabe, kann die Richtigkeit der Messung nicht geprüft werden.
  2. Toleranzabzug: Jeder Messvorgang weist technische Ungenauigkeiten auf. Der Toleranzabzug dient dazu, diese Unsicherheiten auszugleichen. Wird dieser Wert nicht angegeben, fehlt eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Geschwindigkeit.

Das Urteil des OLG Brandenburg

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts den Anforderungen an die Urteilsbegründung nicht genügte. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Dabei betonte das OLG:

  • Die Urteilsbegründung muss detailliert darlegen, wie die Geschwindigkeitsmessung zustande kam.
  • Fehlende Feststellungen machen ein Urteil angreifbar, auch bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens.
  • Fazit: Genauigkeit ist der Schlüssel

    Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch bei standardisierten Messverfahren die Anforderungen an die Begründung eines Urteils nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlende Details können die gesamte Entscheidung infrage stellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und Transparenz im Verkehrsrecht gesetzt. Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich, bei Zweifeln an der Messung oder Urteilsbegründung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

    Suchen Sie Unterstützung bei Bußgeldbescheiden oder Fahrverboten? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

BGH-Urteil: Betreiber haftet für Schäden in Waschanlage – Verbraucherrechte gestärkt

Waschanlage

Waschanlage Haftung: Betreiber einer Waschanlage haftet für abgerissene Anbauteile: Ein richtungsweisendes Urteil des BGH

21.11.2024 · Nachricht · Haftungsrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 21. November 2024 ein wichtiges Urteil im Haftungsrecht gefällt: Betreiber von Waschanlagen haften für Schäden an serienmäßigen Fahrzeugteilen, wenn diese während des Waschvorgangs beschädigt werden. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher und definiert klare Pflichten für Betreiber von Autowaschanlagen.

Hintergrund des Falls

Ein Fahrzeugbesitzer hatte seinen Land Rover in einer Portalwaschanlage gereinigt. Während des Waschvorgangs wurde der serienmäßige Heckspoiler abgerissen, was einen Schaden von 3.219,31 Euro sowie weitere Folgekosten verursachte. Der Betreiber der Waschanlage wies jegliche Haftung von sich und verwies auf Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie auf Warnhinweise, die vor möglichen Schäden an Anbauteilen warnten.

Die Vorinstanzen entschieden unterschiedlich: Während das Amtsgericht den Betreiber zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilte, wies das Landgericht die Klage ab. Der Kläger legte daraufhin Revision beim BGH ein – mit Erfolg.


Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der BGH hob das Urteil des Landgerichts auf und stellte klar: Die Haftung für Schäden an serienmäßigen Fahrzeugteilen kann nicht durch allgemeine Hinweise oder unklare Haftungsausschlüsse ausgeschlossen werden.Betreiber tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Anlagen für marktübliche Fahrzeuge geeignet sind.

Der BGH begründete dies wie folgt:

  1. Vertragliche Schutzpflichten des Betreibers
    Der Vertrag über die Fahrzeugreinigung umfasst nicht nur die Reinigung selbst, sondern auch die Nebenpflicht, das Fahrzeug des Kunden vor Schäden zu bewahren. Das Risiko, dass eine Waschanlage nicht für serienmäßige Fahrzeugteile geeignet ist, liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers.
  2. Beweislast des Betreibers
    Der Anlagenbetreiber muss darlegen und beweisen, dass ihn keine Pflichtverletzung trifft. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob die Anlage für marktübliche Fahrzeuge mit serienmäßigen Anbauteilen geeignet ist. Der Betreiber konnte diese Entlastungspflicht im vorliegenden Fall nicht erfüllen.
  3. Unzureichende Hinweise
    Die vom Betreiber angebrachten Warnschilder reichten nicht aus, um den Haftungsausschluss wirksam zu machen. Ein Schild, das sich explizit nur auf „nicht serienmäßige Fahrzeugteile“ bezieht, schafft ein berechtigtes Vertrauen der Kunden, dass serienmäßige Teile wie der Heckspoiler gefahrlos gereinigt werden können.

Folgen für Betreiber und Kunden

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen:

  • Betreiber von Waschanlagen müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen für marktübliche Fahrzeuge geeignet sind. Andernfalls könnten sie für Schäden haftbar gemacht werden.
  • Kunden können berechtigt darauf vertrauen, dass ihr Fahrzeug – einschließlich serienmäßiger Anbauteile – unbeschädigt bleibt, solange es sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet.

Fazit

Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und mahnt Betreiber von Waschanlagen zur Sorgfalt. Klar formulierte Haftungsausschlüsse allein genügen nicht, um die Verantwortung für Schäden abzuweisen. Stattdessen sind technische Prüfungen und klare Risikohinweise erforderlich.

Haben Sie ähnliche Fragen oder benötigen rechtlichen Beistand?
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Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür – Was das OLG Saarbrücken zur Haftungsfrage sagt

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Bei Verkehrsunfällen, bei denen es zu einer Kollision mit einer geöffneten Fahrzeugtür kommt, stellt sich oft die Frage, wer die Verantwortung trägt. Das OLG Saarbrücken hat in seinem Urteil vom 5. Juli 2024 (3 U 16/24) wichtige Leitlinien zur Haftungsverteilung aufgestellt und dabei insbesondere den Beweis des ersten Anscheins bei geöffneten Fahrzeugtüren beleuchtet. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt und was das Urteil für die Praxis bedeutet.


1. Der Fall: Unfall beim Vorbeifahren

Im verhandelten Fall forderte die Klägerin Schadensersatz, nachdem ihr Fahrzeug, ein VW Golf, beim Vorbeifahren an einem am Fahrbahnrand geparkten Fiat Panda mit der hinteren linken Tür des Beklagtenfahrzeugs kollidierte. Der genaue Hergang blieb zwischen den Parteien strittig.

  • Die Klägerin: Argumentierte, dass die Tür während der Vorbeifahrt unachtsam weiter geöffnet wurde.
  • Die Beklagte: Behauptete, der Fahrer des Klägerfahrzeugs sei mit einem zu geringen Seitenabstand von lediglich 55 cm an dem Beklagtenfahrzeug vorbeigefahren, obwohl die geöffnete Tür und die darin stehende Person erkennbar gewesen seien.

Das Landgericht wies die Klage zunächst ab, da der Fahrer des Klägerfahrzeugs gegen die Sorgfaltspflichten des § 1 Abs. 2 StVO verstoßen habe. Die Berufung vor dem OLG Saarbrücken war jedoch teilweise erfolgreich.


2. Die Entscheidung des OLG Saarbrücken

Das OLG Saarbrücken entschied, dass in solchen Fällen keine Alleinhaftung des Vorbeifahrendenangenommen werden könne, wenn offen bleibt, ob die Tür während der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde.

Die Argumentation des Gerichts:

  • Pflichten des Ein- und Aussteigenden (§ 14 Abs. 1 StVO): Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies erfordert ein Höchstmaß an Sorgfalt – insbesondere bei geöffneter Tür in Richtung Fahrbahn.
  • Anscheinsbeweis: Kommt es zu einer Kollision mit einer geöffneten Tür, spricht der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Aussteigenden.
  • Vorbeifahrender (§ 1 Abs. 2 StVO): Gleichzeitig darf der Vorbeifahrende nur mit ausreichendem Seitenabstand und angepasster Geschwindigkeit passieren. Ein Verstoß gegen diese Regel kann eine Mitschuld begründen.
    Kollision mit geöffneter Fahrzeugtür

    Ungeklärte Faktoren:

Im vorliegenden Fall war jedoch unklar, ob die Tür während der Vorbeifahrt weiter geöffnet wurde. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Tür möglicherweise zunächst nur 45 cm weit geöffnet war und der Abstand des Klägerfahrzeugs von 55 cm zum Unfallzeitpunkt ausgereicht haben könnte. Dies ließ Zweifel daran, ob die Hauptverantwortung beim Vorbeifahrenden lag.

Haftungsverteilung:

Das OLG Saarbrücken entschied auf eine 50/50-Haftungsquote, da beide Parteien zur Entstehung des Unfalls beigetragen hatten:

  • Die Zweitbeklagte hatte ihre Pflicht verletzt, sich vor und während des Türöffnens ausreichend zu vergewissern.
  • Der Fahrer des Klägerfahrzeugs war mit einem zu geringen Abstand vorbeigefahren.

3. Praxisrelevanz: Das sollten Verkehrsteilnehmer wissen

Für Aussteigende:

  • Halten Sie sich an die Vorschriften des § 14 Abs. 1 StVO. Prüfen Sie vor dem Öffnen der Tür und während des Ein-/Aussteigevorgangs kontinuierlich, ob sich Verkehr nähert.
  • Halten Sie die Tür nur so lange offen wie unbedingt nötig, um Gefährdungen zu vermeiden.

Für Vorbeifahrende:

  • Passen Sie Geschwindigkeit und Seitenabstand an, wenn Fahrzeuge mit geöffneten Türen erkennbar sind. Der Abstand sollte so groß sein, dass auch unerwartete Bewegungen abgefangen werden können.

Rechtliche Konsequenzen:

  • Eine Alleinhaftung des Vorbeifahrenden kommt nur in Betracht, wenn nachweislich kein Verschulden des Aussteigenden vorliegt.
  • Bei unklaren Unfallhergängen oder wechselseitigen Sorgfaltspflichtverletzungen ist eine Haftungsteilung wahrscheinlich.

4. Fazit: Klare Vorgaben für komplexe Fälle

Das Urteil des OLG Saarbrücken zeigt, wie entscheidend eine genaue Prüfung des Unfallhergangs ist. Ungeklärte Faktoren, wie das mögliche Weiteröffnen einer Tür während der Vorbeifahrt, können zu einer Haftungsverteilung führen.

Unsere Empfehlung:

  • Dokumentieren Sie den Unfallort sorgfältig, insbesondere die Position der Tür und die Abstände.
  • Ziehen Sie bei rechtlichen Streitigkeiten einen erfahrenen Anwalt hinzu, um Ihre Interessen durchzusetzen.

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Blitzer-App im Auto: OLG-Urteil zur Ordnungswidrigkeit bei Mitbenutzung

OLG Karlsruhe: Die versteckte Falle der „Blitzer-App“ – Wann Fahrer auch ohne Aktivieren der App bestraft werden können

Achtung, Autofahrer: Das könnte teuer werden! Wenn Sie denken, dass die Verantwortung bei „Blitzer-Apps“ allein beim Nutzer liegt, sollten Sie das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe kennen. Der Fall zeigt, dass es schon genügt, wenn ein Mitfahrer die App aktiv nutzt – sogar ohne dass Sie selbst Hand anlegen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie sich das Verbot von „Blitzer-Apps“ auf alle Insassen im Auto auswirkt und wann eine Strafe droht. Was das für Sie als Fahrer bedeutet? Sie könnten sich jetzt in Gefahr bringen, ohne es zu wissen.

Der Fall: Beifahrerin startet Blitzer-App – Fahrer wird zur Verantwortung gezogen

Ein erfahrener Autofahrer – mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs – dachte wohl, alles im Griff zu haben. Neben ihm, auf dem Beifahrersitz, eine Person mit aktivierter „Blitzer-App“ auf dem Smartphone. Der Fahrer wusste davon und schob das Handy bei einer Polizeikontrolle beiseite, wohl in der Hoffnung, die Beamten würden nichts merken. Doch das Amtsgericht wertete diesen Versuch als klaren Hinweis: Hier sollte etwas vertuscht werden. Und das reichte aus – die Anklage und schließlich die Verurteilung folgten. Auch die Beschwerde beim OLG Karlsruhe änderte nichts: Das Urteil blieb bestehen. Doch was steckt wirklich dahinter?

Warum auch das Wissen über die „Blitzer-App“ zur Strafbarkeit führt

2020 wurde das Verbot der „Blitzer-Apps“ erweitert: § 23 Abs. 1c der StVO erklärt die Nutzung solcher Apps im Fahrzeug als verboten – unabhängig davon, wer das Gerät aktiviert. Das Gericht stellte klar: Es reicht aus, dass der Fahrer von der App auf dem Handy eines Mitfahrers profitiert – auch, wenn er sie selbst gar nicht bedient hat. Hier geht es um das Prinzip des „Zunutze-Machens“. Wer also als Fahrer über das Wissen und die Zustimmung zur Nutzung der „Blitzer-App“ verfügt, der macht sich strafbar. Keine Tricks, keine Ausreden!

Indizien für das Vergehen: Woran das Gericht die „Nutzung“ festmacht

Doch wann ist der Beweis erbracht? Das Gericht wertete hier zwei klare Anzeichen: Zum einen die Tatsache, dass der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war – ein typisches Verhalten, wenn man sich sicher fühlt und Blitzer kennt. Zum anderen der Versuch, das Handy beiseitezuschieben, als die Polizei kam. Beides ließ darauf schließen, dass er wusste, was da lief – und es billigte.

Blitzer-app

Die Auswirkungen auf die Praxis: Wichtige Hinweise für alle Autofahrer

Das OLG Karlsruhe setzt mit diesem Urteil ein deutliches Signal: Wer als Fahrer weiß, dass im Auto eine „Blitzer-App“ aktiv ist, geht ein hohes Risiko ein. Diese Nutzung kann auch dann bestraft werden, wenn der Fahrer die App selbst gar nicht aktiviert hat. Die Konsequenzen? Schon die Kenntnisnahme kann ausreichen, um sich strafbar zu machen. Wer sicher fahren will, sollte darauf achten, dass solche Apps im Auto grundsätzlich nicht genutzt werden – egal von wem.

Fazit: „Blitzer-Apps“ – Ein klarer Fall, auch wenn der Beifahrer sie aktiviert

Das Urteil des OLG Karlsruhe bringt es auf den Punkt: Blitzer-Apps gehören nicht ins Fahrzeug, und kein Fahrer kann sich herausreden, wenn er davon weiß. Das Zunutze-Machen durch Mitfahrer wird rechtlich genauso gewertet wie das aktive Bedienen der App. Für Autofahrer gibt es keine „Schlupflöcher“ mehr. Wer auf die Hilfe digitaler Helfer setzt und denkt, der Beifahrer könnte die Verantwortung tragen, wird eines Besseren belehrt.

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