Geblitzt in Berlin

geblitzt

Jeder 15. wird in Berlin geblitzt

Laut einer Statistik der Polizei Berlin hat im Jahr 2011 jeder 15. die Geschwindigkeit überschritten. Grund genug die Messeinsätze hochzufahren. Im Jahr 2010 fanden noch 17.688 Einsätze statt; im Jahr 2011 waren es schon 19.690. Dabei wurden insgesamt im jahr 2011 über 12 Mio Fahrzeuge gemessen, wobei 6,81 % hiervon die Geschwindigkeit überschritten hatten und von der Polizei Berlin geblitzt worden sind.

Die Polizei Berlin hat im Jahr 2011 22 Messgeräte zur mobilen Dokumentation von Geschwindigkeitsverstößen im Bestand. Darüber hinaus verwendet die Polizei in Berlin insgesamt 62 Lasermessgeräte. Insbesondere für die Geschwindigkeitsmessung auf der Berliner Autobahn werden 21 Fahrzeuge eingesetzt, die die Geschwindigkeit durch Nachfahren ermitteln.

Ferner gibt es 17 Anlagen zur Überwachung von Rotlichtverstößen. Der Rotlichtverstoß ist jedoch im Jahr 2011 deutlich geschrumpft. 2010 wurde noch über 39.000 Rotlichtverstöße registriert. 2011 waren es nur noch 30.000. Die qualifizierten Rotlichtverstöße (> 1 Sek) sind von 3.832 (2010) auf 3.370 (2011) gesunken.

Geblitzt werden soll vor allem an

  • Unfallschwerpunkten
  • gefahrenträchtigen Stellen (Baustellen etc.)
  • Schulen, Kindergärten, Altersheime etc.

Geschwindigkeitsmessung in der Nähe der Geschwindigkeitsbeschränkung

Oftmals wird die Geschwindigkeitsmessung in der Nähe des beschränkenden Verkehrszeichens durchgeführt. Dies führt zumindest auf Autobahnen zu hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Für die Geschwindigkeitsmessungen gelten jedoch von den Bundesländern erlassene Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung. Hierin wird unter anderem geregelt, in welcher Entfernung zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung eine Messung durchgeführt, also geblitzt werden darf. In Brandenburg beträgt die Mindestentfernung 150 Meter. Innerhalb dieses Bereiches soll vor und hinter dem Verkehrszeichen nicht geblitzt werden.

Hiervon darf nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden. So unter anderem vor Schulen und Kindergärten. Abgewichen darf hiernach auch, wenn ein vor der Messstelle geeigneter Geschwindigkeitstrichter vorhanden ist (z.B. 120 – 100 – 80).

Ein Verstoß gegen die Richtlinie führt jedoch nicht  zur Unverwertbarkeit der Messung. Die Geschwindigkeitsmessung bleibt als solche grundsätzlich verwertbar. Die Rechtsfolgen jedoch können für den Betroffenen gemildert werden. Auswirkungen hat dies meist auf die Verhängung vom Fahrverbot, von welchem dann unter Umständen abgesehen werden kann. Auch eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit kann in Betracht kommen.

Problematisch stellt sich bei diesen Richtlinien dar, dass diese für Geschwindigkeitsmessungen innerorts wie außerorts gleichermaßen gelten. Auf Autobahnen ist die erlaubte Entfernung von 150  Metern aufgrund der hohen Geschwindigkeiten allerdings sehr gering, so dass bei Messungen mit einem Abstand von 150 Metern ein Abbremsen auf die erlaubte  Geschwindigkeit oftmals nicht möglich ist. Ist der Autobahnabschnitt zuvor unbeschränkt, so sind auch etwas weitere Entfernungen zum Einhalten der erlaubten Geschwindigkeit knapp bemessen. Hier lohnt es sich in jedem Fall bereits aus diesem Grund Akteneinsicht zu nehmen und anhand der Beschilderungspläne dem Bußgeldbescheid entgegenzutreten.

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Keine Ausnahme vom Fahrverbot bei Verstoß gegen § 24 StVG

Fahrverbot

Fahrverbot – Alkohol

Absehen vom Fahrverbot bei geringfügiger Überschreitung der 0,5 Promille Grenze

Das OLG Bamberg nimmt in seiner Entscheidung vom 29. Oktober 2012 (3 Ss Owi 1374/12) zu zwei Fahrverbots – Fragen Stellung. Vorrangig ging es um einen Fall,Alkohol in dem der Betroffene unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug steuerte. Der Betroffene erfüllte hier den Regelfall des § 24 a Abs. 1 StVG, so dass die Behörde ein Verbot anordnete. Hier wurde der Grenzwert  für die bußgeldbewehrte Atemalkoholkonzentration zwar nur geringfügig überschritten. Eine Ausnahme vom verwirkten Fahrverbot konnte nach Ansicht des OLG damit aber nicht begründet werden.

Das OLG ist der Auffassung, dass in den Fällen des § 24 a StVG (Alkohol) dem Gericht hinsichtlich des Absehen vom Fahrverbot nur ein geringes Ermessen eingeräumt ist, so dass nur bei Vorliegen ganz besonders außergewöhnlicher Umstände vom Fahrverbot abgesehen werden könnte.

 

Geschwindigkeit: Knapp drüber ist ebenfalls kein Grund zum Absehen

Ähnlich verhält sich dieses bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsverstöße. Auch hier kann grundsätzlich nicht mit der Begründung vom Regelfahrverbot abgesehen werden, der Betroffene hätte den Grenzwert nur geringfügig überschritten.

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Keine Fahrerlaubnisentziehung nach kurzer Alkoholfahrt

Fahrerlaubnis

Alkoholfahrt ist nicht gleich Alkoholfahrt. Unter Umständen kann auch bei absoluter Fahruntüchtigkeit trotz Alkoholfahrt von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden.

So entschied das Amtsgericht Westerstede mit seinem Urteil vom 10. April 2012. Hier hat der Kraftfahrer bei absoluter Fahruntüchtigkeit sein Kraftfahrzeug von einem Behindertenparkplatz umgeparkt. Die Fahrtstrecke betrug hier 25 m. Das Gericht hat hier lediglich ein dreimonatige Fahrverbot verhängt.

Aus den Gründen:

…Zu Gunsten des Angeklagten war seine geständige Einlassung zu berücksichtigen und dass er bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist. Von der Entziehung der Fahrerlaubnis ist abgesehen worden, weil eine charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung jedenfalls nicht mehr festzustellen war. Das Gericht hat es als ausreichend angesehen, gegen den Angeklagten gem. § 44 I StGB das Verbot auszusprechen, für die Dauer von noch drei Monaten keine Fahrzeuge im Strassenverkehr zu führen…

Die Entscheidung ist kein Freibrief für Alkoholfahrten macht jedoch deutlich, dass unter Umständen von einer Fahrerlaubnisentziehung durchaus abgesehen werden kann. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht beantworten Ihnen gerne Fragen und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

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Das Fahreignungsregister Vor- und Nachteile

Rotlichtverstoß

Am 12.12.2012 hat das Bundeskabinett einen Gesetz- und Verordnungsentwurf über die Neuregelung für das Punktsystem beschlossen. Ziel des neuen Fahreignungsregisters soll laut dem Bundesverkehrsministerium eine einfachere, transparentere und verhältnismäßigere Regelung der Punkteeintragung sein. Die Erfahrung mit dem bisherigen Verkehrszentralregister habe laut Ramsauer gezeigt, dass das System nicht akzeptiert wird, wenn gerade unbelehrbare Wiederholungstäter Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen besuchen, um ihre Punkte abzubauen, ohne aber ihr Verhalten wirklich zu ändern. „Das Fahreignungsregister Vor- und Nachteile“ weiterlesen

BAB 115, km 13,4, zw. Nuthetal u. Berlin

geblitzt

Auf der BAB 115, km 13,4, zw. AD Nuthetal u.Berlin wird im Rahmen der Bauarbeiten auf der AVUS (BAB 115) die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert und geblitzt. Über die Messstelle wurde bereits ausführlich berichtet (weiterlesen…). Nach Überprüfung diverser Messungen auf der BAB 115 treten Auffälligkeiten auf. Unter anderem scheint es offenbar Probleme mit der Abstandsberechnung zwischen Sensorkopf und Fahrzeug zu kommen. „BAB 115, km 13,4, zw. Nuthetal u. Berlin“ weiterlesen

Geblitzt auf der BAB 9, km 0,2, in FR Leipzig

[marker ]Geblitzt auf der BAB 9, km 0,2, in FR Leipzig[/marker]

Auf der BAB 9 bei Kilometer 0,2 in Fahrtrichtung Leipzig finden Geschwindigkeitsmessungen statt. Auf Höhe des Autobahndreiecks Potsdam besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. Kurz hinter der Abzweigung von BAB 10 und BAB 9 wird mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Einseitensensor ES 3.0 geblitzt.

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Kein Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer

Rotlichtverstoß

Kein Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer

Das OLG Hamm (Entscheidung vom 24. Juli 2012 III-2RVS 37/12) hat die bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, sobald zwischen der Tat und der Verhandlung über zwei Jahre liegen. Hervorzuheben in dieser Entscheidung ist jedoch, dass nicht die amtsgerichtliche Verhandlung, sondern vielmehr die Rechtsmittelverhandlung zur Berechnung des Zeitraums herangezogen wurde. Das Fahrverbot hat einen spezialpräventiven Charakter, der nach einem Zeitablauf von über 2 Jahren nicht mehr greifen kann. Das OLG betont jedoch, dass etwas anders dann gelten kann, wenn der Betroffene in vorwerfbarer Weise das Verfahren verzögert und erst dadurch den Zeitablauf erwirkt.

Allerdings zählt hierzu selbstverständlich das Ausschöpfen der von Rechtsmitteln sowie jeglichen strafprozessualen Rechten des Betroffenen nicht.

Weitere Informationen zum Thema Fahrverbot…weiterlesen

Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

[button href=“http://www.in-brandenburg-geblitzt.de/bussgeld“ size=“xlarge“ title=“Droht Ihnen ein Fahrverbot?“ textcolor=“#ffffff“]Sprechen Sie uns an: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin[/button]

 

Hausdurchsuchung nach Geschwindigkeitsverstoß

Grundsätzlich ist eine Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung nach einem mit einem Blitzer erfassten Geschwindigkeitsverstoß zulässig. Allerdings muss dabei

1. eine klare [marker ]Verhältnismäßigkeit[/marker] zwischen der Schwere des Vergehens und dem Ausmaß der Maßnahme bestehen (BVerfG NJW 06, 3411) und

2. eine solche Maßnahme zielführend sein.

Letzteres bedeutet, dass eine Hausdurchsuchung oder eine Beschlagnahmung persönlicher Gegenstände der/s Betroffenen nur erfolgen kann, wenn der Tatverdächtige auf dem Messfoto (Blitzerfoto) nicht klar zu identifizieren ist und der Bußgeldrichter sich durch die o.g. Maßnahme mehr Aufschluss über die Identität (z.B. anhand auffälliger Kleidungsstücke, Physiognomie etc.) des Geblitzten erhofft. „Hausdurchsuchung nach Geschwindigkeitsverstoß“ weiterlesen

Geblitzt auf der BAB 115

Geblitzt auf der BAB 115.

Im Rahmen der Bauarbeiten auf der A115 (Avus) in Berlin führt die Polizei Brandenburg eine Geschwindigkeitskontrolle kurz vor Berlin durch. Die Geschwindigkeit ist von der sonst üblichen Beschränkung auf 120 km/h zunächst auf 100 km/h reduziert. Die Beschränkung einige Kilometer vor der Baustelle soll Auffahrunfälle durch eventuelle Rückstaus vermeiden. Ob die Beschränkung an dieser Stelle sinnvoll ist, darüber kann gestritten werden. Geblitzt wird schließlich kurz vor der

Autobahnabfahrt Kleinmachnow (siehe Bild Blitzer.de). Laut Angaben der Messbeamten soll es hier zu überdurchschnittlich vielen Verkehrsverstößen kommen. Dies liegt wohl daran, dass der Kraftfahrer entweder die Verkehrszeichen nicht wahrnimmt oder aber ein sichtlicher Grund für die Beschränkung an dieser Stelle nicht erkennbar ist, da die Baustelle noch einige Kilometer hinter der Messstelle liegt. „Geblitzt auf der BAB 115“ weiterlesen

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