Teil 3: Punkteübertragung – was passiert mit den Punkten und Eintragungen aus dem alten Verkehrszentralregister?
Gelöscht bzw. einen Punkteerlass gibt es nur in den Fällen von solchen Verkehrsverstößen, die vom neuen Fahreignungsregister generell nicht mehr erfasst werden, weil sie primär nicht verkehrssicherheitsbezogen sind.
Allerdings richten sich die Tilgungsfristen der Punkte, die bis zum 30. April 2014 im Verkehrszentralregister eingetragen werden, noch nach dem „alten Recht“ und gelten somit noch für eine Dauer von bis zu 5 Jahren. In diesem Rahmen gelten auch noch bereits ausgelöste Tilgungshemmungen, die aber grundsätzlich nach dem neuen Punktesystem wegfallen. Das bedeutet, dass Eintragungen ab dem 01. Mai 2014 absolut keine Hemmungswirkung für die Tilgung anderer Eintragungen auslösen, auch nicht für Alteintragungen.
Die Umrechnung wirkt sich auch dann nochmal aus, wenn eine Alteintragung getilgt wirkt, da dann der Punktestand nach dem neuen Punktesystem gegebenenfalls erneut berechnet werden muss.
Auch sind Aufbauseminare, die nach „altem Recht“ vor dem 01. Mai 2014 angeordnet wurden, bis zum 30. November 2014 zu absolvieren.
Punktestand im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) | Punktestand im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) | Maßnahmestufe nach neuem Fahrbewertungssystem |
1-3 | 1 | Vormerkung |
4-5 | 2 | Vormerkung |
6-7 | 3 | Vormerkung |
8-10 | 4 | Ermahnung |
11-13 | 5 | Ermahnung |
14-15 | 6 | Verwarnung |
16-17 | 7 | Verwarnung |
18 | 8 | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Teil 1: Die Neuerungen – wie funktioniert das neue Punktesystem?
Teil 2: Die Maßnahmen im neuen Fahreignungsregister und der Punkteabbau
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