Fahrerflucht
Fahrerflucht ist ein Delikt im Straßenverkehr und wird in § 142 StGB unter der Bezeichnung „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ geregelt.
Nach § 142 StGB wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Aufgrund der Unklarheiten soll im Folgenden ein erster Überblick über die Unfallflucht verschafft werden. Sofern gegen Sie berechtigt oder unberechtigt wegen Fahrerflucht ermittelt wird, sollte unverzüglich ein im Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt und zunächst Akteneinsicht genommen werden. Schneller als man denkt, ist man dem Vorwurf der Fahrerflucht ausgesetzt. Nicht selten merken es Kraftfahrer zum Beispiel beim Ein- und Ausparken nicht, dass ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Wie muss man sich verhalten, wenn man einen Unfall merkt und mit welchen Strafen ist zu rechnen, falls ich mich einfach entferne. Wann der Führerschein gefährdet und mit welchen Strafen zu rechnen ist, erklären unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin und unseren Niederlassungen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow –
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin
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2 Antworten auf „Fahrerflucht Info“