Fahrerflucht: Ihre Rechte, Konsequenzen und effektive Verteidigung

Fahrerflucht – Was tun, wenn der Vorwurf im Raum steht?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder ein kleiner Missgeschick, und schon droht der Vorwurf der Fahrerflucht. Schnell kann ein solcher Vorfall weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Doch was bedeutet Fahrerflucht genau, welche Folgen drohen, und wie sollten Betroffene handeln?

Was gilt als Fahrerflucht?

Fahrerflucht, auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bezeichnet, ist in § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne den gesetzlichen Pflichten nachzukommen, z. B.:

  • Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen, oder
  • eine angemessene Zeit zu warten, wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist.

Selbst bei vermeintlich geringfügigen Sachschäden, etwa auf einem Parkplatz, kann der Vorwurf der Fahrerflucht im Raum stehen, wenn der Vorfall nicht gemeldet wird.

Mögliche Konsequenzen bei Fahrerflucht

Ein solcher Vorwurf kann gravierende Folgen haben, sowohl strafrechtlich als auch verkehrsrechtlich:

  1. Strafrechtliche Folgen:
    • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre, abhängig von der Schwere des Vorfalls.
    • Eintrag ins Führungszeugnis bei schwerwiegenden Fällen.
  2. Verkehrsrechtliche Folgen:
    • Punkte in Flensburg (mindestens 2).
    • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate).
  3. Zivilrechtliche Konsequenzen:
    • Regressforderungen der Versicherung, wenn diese aufgrund der Fahrerflucht die Schadensregulierung ablehnt.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Ein Vorwurf der Fahrerflucht kann überwältigend sein. Daher ist es entscheidend, von Anfang an richtig zu handeln:

  1. Schweigen bewahren: Machen Sie keine voreiligen Aussagen gegenüber der Polizei oder Dritten.
  2. Rechtsbeistand suchen: Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Anwalt, der Ihre Rechte vertritt und Akteneinsicht beantragt.
  3. Beweise sichern: Fotografieren Sie den Unfallort und dokumentieren Sie, was passiert ist.
  4. Versicherung informieren: Melden Sie den Vorfall Ihrer Kfz-Versicherung, aber vermeiden Sie Schuldeingeständnisse.

Ihre Verteidigung bei Fahrerflucht – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Die Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner ist seit über 20 Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet kompetente Unterstützung bei Vorwürfen der Fahrerflucht. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten prüft die Sachlage gründlich, setzt sich für Ihre Rechte ein und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Unsere Leistungen:

  • Verteidigung im Strafverfahren und Prüfung der Beweislage.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen.
  • Strategien zur Vermeidung von Fahrverboten oder Fahrerlaubnisentzügen.

Warum Prof. Dr. Streich & Partner?
Mit Hauptsitz in Berlin Mitte und einer Zweigstelle in Eschwege sind wir bundesweit tätig. Unsere Philosophie: schnelle, klare und effiziente Lösungen für unsere Mandanten.

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Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – wir kämpfen für Ihr Recht!

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