(Quelle: S&P in-Niedersachsen-geblitzt)
Geblitzt auf der BAB 7 FR Nord km, 290,840 Gemarkung Laubach – Werratalbrücke
Sind Messfehler ausgeschlossen?
Bei der Messstelle auf der BAB 7 bei Km 290,840 handelt es sich um eine stationäre Anlage, welche mittlerweile seit Jahren erfolgreich im Betrieb ist. Zuständig für die Messstelle ist die Bußgeldstelle Göttingen. Gerichtsverfahren werden vor dem AG Hann. Münden verhandelt.
Die Geschwindigkeit ist an dieser Messstelle auf 100 km/h beschränkt. Geblitzt wird in der Regel ab einer Überschreitung von 20 km/h. Knapp 4 km vor der Messstelle wird die Geschwindigkeit auf 120 km/h beschränkt. Sodann wird knapp 3 km vor der Messstelle die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert. Diese Beschränkung wird knapp 2 km und sodann 700 m vor der Messstelle wiederholt, bevor geblitzt wird. Die Beschilderung sollte ausreichend sein und sollte auch von jedem Kraftfahrer erkannt werden (Schilderbrücke).
Geblitzt wird hier auf allen drei Fahrspuren mit dem Messgerät TraffiStar S330. Diese stationäre Messanlage überwacht die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Hierzu werden insgesamt drei in die Straße eingelassene Piezoelektrische Drucksendoren verwendet. Diese Piezo-Sensoren werden in exakt einem Meter Abstand senkrecht zur Fahrbahnlängsachse in den zu lesenden Fahrstreifen verlegt. Überfährt dann ein Fahrzeug die Messstrecke, so werden die Signale der Sensoren dem so genannten intelligenten Piezo- Verstärker zugeführt. Hier wird die Geschwindigkeit ermittelt und die Kameras angesteuert. Zwischen dem Überfahren des dritten Sensors und dem Auslösen des Fotos ergibt sich eine technisch bedingte Fotoverzugszeit. Die Fahrzeuge werden folglich geschwindigkeitsabhängig hinter dem letzten Sensor auf dem Messfoto dargestellt.
An dieser Stelle findet eine Plausibilitätsprüfung (seihe kleines Foto) statt. Nur wenn das Fahrzeug eine plausible Position einnimmt, kann die Messung bestätigt werden. Das nebenstehende Bild zeigt eine plausible Messung. Der im Bildhintergrund erkennbare Lastwagen befindet sich nicht in einer messrelevanten Position, so dass eine Beeinflussung ausgeschlossen ist. Bestehen Zweifel an der Messung so kann der vollständige Messfilm ausgewertet werden. Hier werden die Positionen aller Fahrzeuge verglichen und auf Plausibilität hin geprüft. Erst dann könnte abschließend geklärt werden, ob Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Funktionsweise oder Messwertbildung vorliegen.
Eine Überprüfung der Messung ist durchaus möglich und sinnvoll. Unsere Verkehrsrechtsanwälte kennen die Schwachstellen und stehen gerne für eine Verteidigung zur Verfügung.
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