Ihre Rechte beim Autokauf: Garantie und Gewährleistung
Der Traum vom neuen Gebrauchten kann schnell zum Albtraum werden, wenn sich Mängel zeigen. Doch was können Käufer:innen tun? Hier erfahren Sie alles zu Ihren Rechten bei Sachmängeln, Gewährleistung und Garantien nach einem Autokauf aus Sicht unserer auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei.
Gebrauchtwagen gekauft – und plötzlich treten Mängel auf
Wenn ein Gebrauchtwagen nach einem Autokauf Mängel aufweist, richtet sich Ihr Anspruch auf Abhilfe danach, ob Sie das Fahrzeug von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson gekauft haben.
Gebrauchtwagen beim Händler gekauft
Beim Autokauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Händler gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese wird auch als Gewährleistung bezeichnet und sichert Ihre Rechte:
Dauer der Sachmängelhaftung:
- Grundsätzlich zwei Jahre.
- Verkürzung auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen möglich.
Beweispflicht:
- Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Danach müssen Sie das Gegenteil beweisen.
Ansprüche bei Mängeln (§ 437 BGB):
- Nachbesserung: Der Händler muss den Mangel beseitigen.
- Ersatzlieferung: Bei Gebrauchtwagen selten praktikabel.
- Rücktritt oder Minderung: Wenn Nachbesserung scheitert.
Tipp: Geben Sie dem Verkäufer immer zuerst die Gelegenheit, den Mangel zu beheben.
Motorschaden nach Autokauf: Käufer von Gebrauchtwagen erleben häufig eine finanzielle Katastrophe, wenn ein Motorschaden vorliegt. Besonders bei Gebrauchtwagen kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Hier ist entscheidend, ob der Schaden als Sachmangel zu werten ist:
- Typische Ursachen: Zahnriemenriss, Ölmangel, Motorüberhitzung oder Turboschaden.
- Haftung des Händlers: Tritt der Motorschaden innerhalb der ersten zwölf Monate auf, haftet der Händler, sofern keine Verschleißerscheinung vorliegt. Das Risiko für konstruktionsbedingte Mängel trägt der Händler.
- Beweislast: Der Händler muss belegen, dass der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch entstand, z. B. durch Überdrehen des Motors.
Gebrauchtwagen von privat gekauft
Fallbeispiel: Ein BGH-Urteil vom 10. April 2024 (Az. VIII ZR 161/23) unterstreicht die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen. Ein Käufer erwarb einen Mercedes-Benz 380 SL, dessen Klimaanlage als „einwandfrei funktionierend“ beworben wurde. Trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses entschied der BGH, dass dieser nicht für die vereinbarte Beschaffenheit gilt. Die Reparaturkosten in Höhe von 1.750 Euro musste der Verkäufer erstatten. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, solche Zusicherungen zu dokumentieren und durchzusetzen.
Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Dennoch haften sie für:
- Garantiezusagen: Wurde beim Autokauf eine Eigenschaft garantiert (z. B. „unfallfrei“), muss der Wagen diese aufweisen.
- Arglistige Täuschung: Verschweigt der Verkäufer bewusst bekannte Mängel, kann er haftbar gemacht werden.
Beispiel: Der Verkäufer verschweigt einen übermäßigen Ölverbrauch, obwohl dieser bekannt war. Hier kann eine Haftung auch trotz Ausschlusses der Sachmängelhaftung greifen.
Was ist eine Gebrauchtwagen-Garantie?
Die Gebrauchtwagen-Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers oder eines Garantiegebers und gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung.
Unterschied zur Sachmängelhaftung:
- Deckt auch Mängel ab, die nach Kauf entstanden sind.
- Gilt oft nur für bestimmte Bauteile.
Wichtige Punkte zur Garantie:
- Laufzeit und Bedingungen variieren.
- Oft ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen.
- Reparaturen müssen häufig in bestimmten Werkstätten erfolgen.
Gesetzliche Rechte bleiben bestehen:
- Die Garantie schließt Ihre Ansprüche nach einem Autokauf aus der Sachmängelhaftung nicht aus.
Tipp: Prüfen Sie die Garantiebedingungen genau, insbesondere die Liste der abgedeckten Bauteile und mögliche Ausschlüsse.
Wie wir Ihnen helfen können
Probleme beim Autokauf sind komplex und oft emotional belastend. Ob Motorschaden, verschwiegene Mängel oder Garantiefragen – solche Fälle erfordern rechtliche Expertise und taktisches Geschick. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung von Mandant:innen spezialisiert, die nach einem Autokauf mit unerwarteten Problemen konfrontiert sind. Wir prüfen Verträge, Korrespondenz und technische Gutachten, um Ihre Ansprüche bestmöglich geltend zu machen.
Unsere Leistungen:
- Rechtsberatung: Klärung Ihrer Rechte und Pflichten beim Gebrauchtwagenkauf.
- Vertretung gegenüber Händlern und Privatpersonen: Durchsetzung von Nachbesserungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag.
- Schadenersatzforderungen: Wir kämpfen für eine faire Entschädigung bei defekten Fahrzeugen.
- Gutachtervermittlung: Wir arbeiten mit renommierten Sachverständigen zusammen, um technische Mängel und deren Ursachen eindeutig nachzuweisen.
Egal ob es um strittige Garantieleistungen oder die Beweisführung bei verschwiegenen Mängeln geht – wir kennen die rechtlichen Fallstricke und wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Als Experten im Verkehrsrecht helfen wir Ihnen bundesweit, schnell und unkompliziert. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Engagement, um Ihre Interessen zu vertreten.
Mit diesem Wissen sind Sie bestens gerüstet, um Ihre Ansprüche bei Mängeln am Gebrauchtwagen erfolgreich durchzusetzen. Egal ob Nachbesserung, Garantie oder Kaufpreis-Minderung – wir stehen Ihnen beratend und tatkräftig zur Seite!
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow –
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg – Noch Fragen zum Thema Verkehrsunfall und Haftung? Rufen Sie uns an:
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