Trunkenheitsfahrt und Trunkenheit im Straßenverkehr – § 316 StGB
Die Trunkenheitsfahrt, auch bekannt als Trunkenheit im Verkehr, ist eine schwerwiegende Straftat im Verkehrsstrafrecht, die in § 316 StGB geregelt ist. Sie bezieht sich auf das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln. Ob Sie ein Auto, Motorrad, Fahrrad oder sogar einen E-Scooter fahren – wenn Sie durch den Konsum von Alkohol oder Drogen fahruntüchtig sind, machen Sie sich strafbar. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Promillegrenzen, den möglichen Strafen und wie ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihnen helfen kann.
Was bedeutet Trunkenheit im Verkehr?
Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Zustand alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Das Besondere: Es muss weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen. Bereits die potenzielle Gefahr reicht aus, um eine Trunkenheitsfahrt zu ahnden. Eine Trunkenheitsfahrt gilt als sogenannte gemeingefährliche Straftat, da sie das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden kann.
Promillegrenzen und Fahruntüchtigkeit
Die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt hängt maßgeblich von der gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK) ab. Es gibt zwei Arten von Fahruntüchtigkeit:
– Absolute Fahruntüchtigkeit: Bei Autofahrern wird ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille unwiderlegbar vermutet, dass sie fahruntüchtig sind. Für Fahrradfahrer liegt die Grenze bei 1,6 Promille.
– Relative Fahruntüchtigkeit: Eine relative Fahruntüchtigkeit liegt vor, wenn die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,3 und 1,09 Promille liegt. In diesen Fällen müssen zusätzlich sogenannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie unsicheres Fahren, Schlangenlinien oder lallende Sprache hinzukommen, um eine Strafbarkeit zu begründen.
Neben Alkohol können auch andere berauschende Mittel zur Fahruntüchtigkeit führen, z. B. illegale Drogen wie Cannabis, Kokain oder Amphetamine. Auch bestimmte Medikamente, die Schläfrigkeit oder Konzentrationsschwäche verursachen, können unter die Regelung des § 316 StGB fallen.
Welche Fahrzeuge fallen unter § 316 StGB?
Der Begriff Trunkenheitsfahrt beschränkt sich nicht nur auf das Fahren eines Autos. Unter die Regelung des § 316 StGB fallen alle Fahrzeuge, einschließlich Motorrädern, E-Scootern und sogar Fahrrädern. Selbst nicht motorisierte Fahrzeuge können im Falle einer Trunkenheitsfahrt als Tatwerkzeug gelten.
Strafen bei Trunkenheitsfahrten
Die Strafen für eine Trunkenheitsfahrt können schwerwiegende Konsequenzen haben. Je nach Schwere des Vergehens drohen:
– Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr)
– Entziehung der Fahrerlaubnis: Eine Trunkenheitsfahrt führt fast immer zur Entziehung des Führerscheins. Die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beträgt mindestens sechs Monate.
– Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): In vielen Fällen wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur nach Bestehen einer MPU möglich sein.
§ 111a StPO: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei einer Trunkenheitsfahrt kann bereits vor einer rechtskräftigen Verurteilung eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO angeordnet werden. Dies geschieht, wenn dringende Gründe dafür sprechen, dass der Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt wird und damit zu rechnen ist, dass ihm die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird. Die vorläufige Maßnahme kann bereits im Ermittlungsverfahren von einem Richter angeordnet werden und bedeutet, dass der Betroffene bis zur Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis kein Fahrzeug mehr führen darf.
Auch in dieser Phase ist die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts wichtig, um die vorläufige Entziehung des Führerscheins möglicherweise zu verhindern oder die Dauer der Sperre zu minimieren.
Trunkenheit im Verkehr in der Probezeit
Besonders hart trifft es Fahranfänger. Für Personen, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt eine strikte 0,0-Promillegrenze. Das bedeutet, dass bereits der geringste Alkoholwert im Blut eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die eine Verlängerung der Probezeit, die Anordnung eines Aufbauseminars und eine Geldbuße nach sich ziehen kann. Überschreitet der Alkoholkonsum 0,5 Promille, kann es zu einem Fahrverbot und erheblichen Konsequenzen wie der Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Eine Trunkenheitsfahrt kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Bei vorsätzlichem Verhalten weiß der Fahrer um seine Fahruntüchtigkeit und setzt sich dennoch hinters Steuer. Bei fahrlässiger Trunkenheit hingegen hat der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit nicht erkannt, obwohl er sie bei gebotener Sorgfalt hätte erkennen müssen. Beide Verhaltensweisen sind strafbar, wobei vorsätzliche Handlungen meist härter bestraft werden.
Was tun bei einer Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt?
Wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Bereits während des Ermittlungsverfahrens können schwerwiegende Fehler gemacht werden, die sich negativ auf den weiteren Verlauf des Verfahrens auswirken. Ein spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe gerechtfertigt sind, und gegebenenfalls eine Reduzierung der Strafe oder den Erhalt des Führerscheins anstreben.
Trunkenheitsfahrt und Versicherungsschutz: Was passiert mit der Vollkasko und Haftpflichtversicherung?
Eine Trunkenheitsfahrt kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss stellt sich oft die Frage, inwieweit die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung greift und ob der Versicherte mit einem Regress rechnen muss.
Kfz-Haftpflichtversicherung bei Trunkenheitsfahrt
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, Schäden, die Dritten zugefügt werden, zunächst zu regulieren. Dies bedeutet, dass die Haftpflichtversicherung eines alkoholisierten Fahrers den Schaden des Unfallgegners grundsätzlich übernehmen muss. Allerdings ist die Versicherung in der Lage, den Versicherten in Regress zu nehmen, wenn dieser den Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat – was bei einer Trunkenheitsfahrt in der Regel der Fall ist. Die Versicherung kann in solchen Fällen einen Teil der Kosten, in der Regel bis zu 5.000 Euro, zurückfordern.
Vollkaskoversicherung bei Trunkenheitsfahrt
Anders verhält es sich bei der Vollkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung nicht verpflichtet, bei einer Trunkenheitsfahrt den Schaden am eigenen Fahrzeug zu übernehmen. In den meisten Fällen schließt die Vollkaskoversicherung Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten, wie es bei Fahren unter Alkoholeinfluss vorliegt, explizit aus. Das bedeutet, dass der Versicherte keinen Anspruch auf Schadensregulierung hat, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde.
Regressforderungen der Versicherung
Ein besonders heikler Punkt bei einer Trunkenheitsfahrt sind mögliche Regressforderungen der Versicherung. Hat die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners reguliert, kann sie den Verursacher im Rahmen eines sogenannten Regresses zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung der Schadenssumme auffordern. Der Umfang des Regresses hängt von der Schwere des Verschuldens ab – bei Alkoholfahrten wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angenommen, was fast immer zu einem Regress führt.
Die Höhe des Regressanspruchs der Versicherung kann variieren, liegt jedoch oft im Bereich von mehreren tausend Euro. Besonders problematisch kann dies werden, wenn durch den Unfall nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden entstanden sind. In diesen Fällen können die finanziellen Forderungen der Versicherung erheblich ausfallen.
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Zukunft
Eine Trunkenheitsfahrt hat langfristige Folgen für den Versicherungsschutz. Viele Versicherer werten eine Alkoholfahrt als schwerwiegendes Risiko, das dazu führen kann, dass die Prämien der Kfz-Versicherung drastisch steigen oder die Versicherung den Vertrag im schlimmsten Fall sogar kündigt. Auch der Wechsel zu einer neuen Versicherung kann aufgrund eines Eintrags über die Trunkenheitsfahrt in der Versicherungshistorie erschwert werden.
Fazit: Trunkenheitsfahrt gefährdet nicht nur die Fahrerlaubnis, sondern auch den Versicherungsschutz
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt müssen Fahrer mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen. Besonders der Verlust des Versicherungsschutzes bei der Vollkasko und mögliche Regressforderungen der Haftpflichtversicherung können erhebliche Belastungen darstellen. Ein erfahrener Anwalt kann dabei helfen, die Situation zu analysieren, mögliche Forderungen zu überprüfen und Wege aufzuzeigen, wie die finanziellen Folgen einer Trunkenheitsfahrt möglichst gering gehalten werden können.
Was kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Sie in allen Phasen des Verfahrens kompetent vertreten. Er wird:
– Ihre Rechte wahren und sich mit den Beweismitteln auseinandersetzen (z.B. Blutalkoholtest, Zeugenaussagen).
– Mögliche Verfahrensfehler aufdecken (z.B. Fehler bei der Blutentnahme oder unzulässige Messmethoden).
– In bestimmten Fällen eine Reduzierung der Strafe oder den Erhalt des Führerscheins erreichen.
– Sie bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis unterstützen, etwa bei der Vorbereitung auf die MPU.
Gerade bei einer Trunkenheitsfahrt ist schnelles Handeln entscheidend, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Fazit: Trunkenheit im Verkehr – Handeln Sie rechtzeitig!
Eine Trunkenheitsfahrt ist kein Kavaliersdelikt und kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Ob durch Alkohol oder Drogen, sobald die Fahruntüchtigkeit festgestellt wird, drohen Geldstrafen, der Verlust der Fahrerlaubnis und unter Umständen sogar Freiheitsstrafen. Sollten Sie in eine solche Situation geraten, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht kann entscheidend dazu beitragen, den Schaden zu begrenzen.
Kontaktieren Sie uns für eine erste Beratung, wenn Ihnen Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wird. Wir stehen Ihnen als Experten für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und die bestmögliche Verteidigung aufzubauen.
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