OLG Karlsruhe: Die versteckte Falle der „Blitzer-App“ – Wann Fahrer auch ohne Aktivieren der App bestraft werden können
Achtung, Autofahrer: Das könnte teuer werden! Wenn Sie denken, dass die Verantwortung bei „Blitzer-Apps“ allein beim Nutzer liegt, sollten Sie das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe kennen. Der Fall zeigt, dass es schon genügt, wenn ein Mitfahrer die App aktiv nutzt – sogar ohne dass Sie selbst Hand anlegen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie sich das Verbot von „Blitzer-Apps“ auf alle Insassen im Auto auswirkt und wann eine Strafe droht. Was das für Sie als Fahrer bedeutet? Sie könnten sich jetzt in Gefahr bringen, ohne es zu wissen.
Der Fall: Beifahrerin startet Blitzer-App – Fahrer wird zur Verantwortung gezogen
Ein erfahrener Autofahrer – mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit unterwegs – dachte wohl, alles im Griff zu haben. Neben ihm, auf dem Beifahrersitz, eine Person mit aktivierter „Blitzer-App“ auf dem Smartphone. Der Fahrer wusste davon und schob das Handy bei einer Polizeikontrolle beiseite, wohl in der Hoffnung, die Beamten würden nichts merken. Doch das Amtsgericht wertete diesen Versuch als klaren Hinweis: Hier sollte etwas vertuscht werden. Und das reichte aus – die Anklage und schließlich die Verurteilung folgten. Auch die Beschwerde beim OLG Karlsruhe änderte nichts: Das Urteil blieb bestehen. Doch was steckt wirklich dahinter?
Warum auch das Wissen über die „Blitzer-App“ zur Strafbarkeit führt
2020 wurde das Verbot der „Blitzer-Apps“ erweitert: § 23 Abs. 1c der StVO erklärt die Nutzung solcher Apps im Fahrzeug als verboten – unabhängig davon, wer das Gerät aktiviert. Das Gericht stellte klar: Es reicht aus, dass der Fahrer von der App auf dem Handy eines Mitfahrers profitiert – auch, wenn er sie selbst gar nicht bedient hat. Hier geht es um das Prinzip des „Zunutze-Machens“. Wer also als Fahrer über das Wissen und die Zustimmung zur Nutzung der „Blitzer-App“ verfügt, der macht sich strafbar. Keine Tricks, keine Ausreden!
Indizien für das Vergehen: Woran das Gericht die „Nutzung“ festmacht
Doch wann ist der Beweis erbracht? Das Gericht wertete hier zwei klare Anzeichen: Zum einen die Tatsache, dass der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war – ein typisches Verhalten, wenn man sich sicher fühlt und Blitzer kennt. Zum anderen der Versuch, das Handy beiseitezuschieben, als die Polizei kam. Beides ließ darauf schließen, dass er wusste, was da lief – und es billigte.
Die Auswirkungen auf die Praxis: Wichtige Hinweise für alle Autofahrer
Das OLG Karlsruhe setzt mit diesem Urteil ein deutliches Signal: Wer als Fahrer weiß, dass im Auto eine „Blitzer-App“ aktiv ist, geht ein hohes Risiko ein. Diese Nutzung kann auch dann bestraft werden, wenn der Fahrer die App selbst gar nicht aktiviert hat. Die Konsequenzen? Schon die Kenntnisnahme kann ausreichen, um sich strafbar zu machen. Wer sicher fahren will, sollte darauf achten, dass solche Apps im Auto grundsätzlich nicht genutzt werden – egal von wem.
Fazit: „Blitzer-Apps“ – Ein klarer Fall, auch wenn der Beifahrer sie aktiviert
Das Urteil des OLG Karlsruhe bringt es auf den Punkt: Blitzer-Apps gehören nicht ins Fahrzeug, und kein Fahrer kann sich herausreden, wenn er davon weiß. Das Zunutze-Machen durch Mitfahrer wird rechtlich genauso gewertet wie das aktive Bedienen der App. Für Autofahrer gibt es keine „Schlupflöcher“ mehr. Wer auf die Hilfe digitaler Helfer setzt und denkt, der Beifahrer könnte die Verantwortung tragen, wird eines Besseren belehrt.
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