Geblitzt BAB 13, km 123,19, in FR Ortrand/Berlin

BAB 13, km 123

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 13, km 123,19, in FR Ortrand/Berlin

(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de) Sie wurden auf der BAB 13 bei km 123,19 in Fahrtrichtung Ortrand/Berlin geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vetro. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h!

Messort BAB 13, km 123,19 in FR Berlin

Der Blitzer befindet sich in Höhe der Ortschaft Ortrand im Bereich einer Brücke. Die Autobahn ist an dieser Stelle zweispurig und gut ausgebaut.

BAB 13, km 123
© OpenStreetMap – BAB 13, km 123

 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


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Geblitzt: BAB 10, km 167,5 in FR Hamburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Messstellen auf der BAB 10 (westlicher Teil) zwischen Kilometer 167,5 Kreuz Oranienburg
und Kilometer 98,9 Autobahndreieck Potsdam.

Folgende Messstellen auf der BAB 10 zwischen Kilometer 98,9 (AD Potsdam) und dem Kilometer 167,5 (Kreuz Oranienburg) wurden von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht in der Vergangenheit vielfach überprüft und erfolgreich bearbeitet.  Unsere Rechtsanwälte kennen die Messstellen, die Messgeräte und schließlich auch die Gerichte bestens, so dass Betroffene auf fundiertes Wissen und vor allem umfassende Erfahrung zurückgreifen können.

Messgerät / Blitzer

Überwiegend wird an den Messstellen auf der BAB 10 in diesem Abschnitt  mit dem Messgerät PoliScan Speed geblitzt. Das Messgerät ist umstritten. Eine Überprüfung der Messung kann empfohlen werden. Das Messgerät lässt eine umfassende Auswertung der Messdaten zu.

Zuständig ist die Zentrale Bußgeldstellen Gransee (Land Brandenburg). Die Autobahn BAB 10 wird zwischen  dem Kreuz Oranienburg und dem AD Potsdam zwischen drei Amtsgerichten (AG Potsdam, AG Nauen und AG Oranienburg) aufgeteilt.

Messstellen BAB 10

  • BAB 10 (ca. bei Kilometer 135,4), Abschn. 251, km 0,775, Auffahrt Spandau zur BAB 10, in FR AD Werder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 km/h. geblitztGeblitzt wird an dieser Stelle mit dem Messgerät PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 139,6 in Fahrtrichtung AD Werder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 147,85 zwischen AD Werder und AD Havelland in Fr Havelland. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 155,5 in Fahrtrichtung Hamburg. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed.
  • BAB 10, km 167,5 in FR Hamburg (Kreuz Oranienburg, zwischen AD Pankow und Hamburg in FR Hamburg). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h. Geblitzt wird an dieser Stelle ebenfalls mit dem Messgerät  PoliScan Speed. Bei dem Blitzer bei Kilometer 167,5 handelt es sich um eine stationäre Variante des PoliScan Speed Messgerätes.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie wurden in Brandenburg auf der BAB 10 geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Rechtsanwälte für Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Brandenburg

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Fahrverbot trotz Kündigung

Fahrverbot

Kein Absehen vom Fahrverbot aufgrund angedrohter Kündigung des Arbeitsverhältnisses (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.2.2016, Az.: 3 Ws (B) 95/16)

Das Kammergericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung die drohende Kündigung des Arbeitgebers als unzureichenden Grund für das Absehen von einem Fahrverbot angesehen.

Ein angestellter Physiotherapeut hatte auf der Stadtautobahn von Berlin nachts die Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fahrlässig um 37 km/h überschritten. Die Behörde erließ daraufhin ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 160 Euro. Hiergegen erhob der Autofahrer Einspruch. Er gab an, dass ihm bei Anordnung eines Fahrverbots der Verlust seines Arbeitsplatzes drohe. Denn er absolviere ausschließlich Hausbesuche, wozu er schwere Hilfsmittel transportieren müsse. Andere Angestellte könnten die Termine nicht entsprechend wahrnehmen.

Amtsgericht Tiergarten verzichtete auf das Fahrverbot

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah daraufhin von einem Fahrverbot ab und verdoppelte die Geldbuße stattdessen auf 320 Euro. Begünstigend würdigte es dabei auch, dass zur Nachtzeit nur ein geringes Verkehrsaufkommen geherrscht habe.

Kammergericht hebt Urteil auf – Berufliche Nachteile durch sind hinzunehmen

Diese Entscheidung hob das Kammergericht Berlin nun auf. Generell könne zwar unter besonderen Umständen bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte von einem Fahrverbot abgesehen werden. Solche sah es in dem Fall aber nicht als gegeben an. Denn berufliche Nachteile durch ein Fahrverbot seien hinzunehmen. Es sei nicht dargelegt worden, dass das Fahrverbot nicht durch Urlaub bzw. durch einen Fahrer oder ein Taxi hätte überbrückt werden können. Auch sei die Überschreitung der Geschwindigkeit zur Nachtzeit nicht begünstigend zu werten. Die Höchstgeschwindigkeit dürfe generell nicht um mehr als 50 Prozent überschritten werden. Die Beeinträchtigungen durch das Fahrverbot stellen nach Ansicht des Gerichts daher bloße Unannehmlichkeiten dar, die hinzunehmen seien.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Rotlichtverstoß Berlin: Verwechslung der Ampel

rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß – Fahrverbot

Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgängerampel

Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Lichtzeichenanlage mit der grünen Fußgängerampel kein Absehen vom Fahrverbot.

Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicksversagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Hieraus allerdings lässt sich nicht schon ein ausreichender Anlass ableiten, den Schuldvorwurf herabzustufen, sofern alle sonstigen objektiven Merkmale einer grobe  Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 S. 1 1. Alt. StVG vorliegen.

Für den Wegfall eines nach nach dieser Vorschrift verwirkten Fahrverbotes aufgrund eines Augenblicksversagens wegen Nichtbeachtung einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase ist regelmäßig kein Raum, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einer Verwechslung der bereits Grünlicht zeigenden und parallel zur beabsichtigten Fahrtrichtung stehenden Fußgängerampel begründet wird.

Positive Beispiele gibt es jedoch selbstverständlich auch. Unter anderem hatte das OLG Hamm (alte Entscheidung: DAR 99, 515) ein Augenblicksversagen angenommen, in denen der Betroffenen bereits 3 Minuten vor einer roten Lichtzeichenanlage wartete sowie schließlich irrig davon ausging, dass die Ampel defekt sei und deshalb dauerrot anzeigt.

Rotlichtverstoß in Berlin

In Berlin werden jährlich ca. 15.000 Rotlichtverstöße registriert, wobei hiervon rund 3.000 qualifizierte Rotlichtverstöße (über eine Sekunde Rot – Fahrverbot) geahndet werden.

Die Polizeistatistik der Polizei Berlin zeigt offiziell die Bezirke, in denen es am häufigsten zu Unfällen kommt, weil rote Ampeln missachtet werden. Der Bezirk Mitte ist hierbei führend. Den zweiten Platz teilen sich die Bezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Statistik der Berliner Polizei zeigt auch, dass insbesondere die Ahnung von Rotlichtverstößen von Radfahrern stark zugenommen hat. Insbesondere im Bezirk Berlin Mitte wird durch eine starke Präsenz einer Fahrradstaffel der Polizei überdurchschnittlich intensiv kontrolliert (Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)


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Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin


 

 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Geblitzt auf der BAB 9 bei Km 38,1 Tempo 80

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt in Brandenburg:

BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig


Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung


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Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen die Messstellen und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Einseitensensor es3.0 bzw. mit es8.0 der Firma eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 120 km/h! Ab einem Grenzwert von 134 km/h wird geblitzt. Der Blitzer befindet sich in Höhe der Hagenbrücke. Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie wurden geblitzt? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung. (Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

 

BAB 9, km 38,1
©openstreetmap

Sie wurden auf der BAB 9, km 38,1 in Fahrtrichtung Leipzig in Brandenburg geblitzt. Und Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzer vertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

[infopane color=“4″ icon=“0018.png“]Achtung: Der Bundesrat hat für die StVO Novelle grünes Licht gegeben, so dass die Rechtsfolgen deutlich verschärft werden. Sodann wird bereits bei einem Verstoß ab 21 km/h innerorts ein Fahrverbot angeordnet.[/infopane]


Messgerät: Es3.0 / ES8.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren. Diese überwachen mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin Mitte. Tel.: 030/226357113

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht.  Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Handyverstoß: Benutzung der Kamera

Handyverstoß

Handyverstoß

Gemäß § 23 Abs.1 a StVO ist es untersagt ein Mobilfunktelefon während der Fahrt zu benutzen. Immer wieder stellt sich die Frage, wann ein Handyverstoß vorliegt. Ein bloßes Umlagern des Handys erfüllt den Tatbestand wohl nicht. Allerdings muss das Handy nicht als Telefon benutzt werden, um einen Handverstoß zu erfüllen. Mal wieder mussten sich die Oberlandesgerichte mit der Frage befassen, ob ein Handverstoß vorliegt:

Handyverstoß: Darf die Handy Kamera benutzt werden?

Nein. Nach Ansicht des OLG Hamburg (Entscheidung vom 28.12.15, 2-86/15 RB) umfasst der Begriff des Benutzens im Sinne des § 23 I a StVO auch die Nutzung der Kamerafunktion des Handys. 

Aus den Gründen: „… Der Begriff des Benutzens umfasst vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemässen Verwendung wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Ausreichend ist, dass die Handhabung Bezug zu einer der Funktionstasten hat, wie etwa beim Aufnehmen eines Mobiltelefons während der Fahrt zum Auslesen einer gespeicherten Telefonnummer. Damit lässt sich die vorliegend vom Amtsgericht festgestellte Konstellation des Haltens des Mobiltelefons, um während der Fahrt über die Funktionstasten des Geräts digitale Lichtbilder anzufertigen, unzweifelhaft unter die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nutzung von Mobiltelefonen im Sinne des § 23 I a StVO bereits aufgestellten Leitsätzen subsumieren…).“

Handyverstoß: Darf ich während der Fahrt das Ladekabel in das Handy stecken?

Und wieder nein. Das OLG Oldenburg (Entscheidung vom 7.12.15, 2 SS OWi 290/15) sieht den Tatbestand des § 23 a I StO durch ein Ergreifen des Ladekabels während der Fahrt als erfüllt an. Dabei soll aber nur das Halten eines Handys, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, den Tatbestand erfüllen. Voraussetzung sollte insoweit das Halten des Handy sein. 

Aus den Gründen: „Unter das Verbot des § 23 I a  StVO fallen nämlich auch Tätigkeiten, die – nur – die Vorbereitung  der Nutzung gewährleisten sollen, da es sich auch dabei um bestimmungsmässige Verwendung bzw. deren Vorbereitung handele. Der Senat stimmt dem Amtsgericht zu, dass das Aufladen eines Mobiltelefons dazu dient, es auch tatsächlich mobil zum Telefonieren einsetzen zu können. Nur mit einem geladenen Akku können die eigentlichen Funktionen eines Mobiltelefons genutzt werden. Wenn ein Betroffener zur Vorbereitung einer derartigen Nutzung deshalb das Mobiltelefon aufnimmt, handelt er tatbestandsmässig. Eine derartige Handhabung unterscheidet sich nämlich von einem blossen Aufheben und Umlagern eines Handys, da dieses keinen Bezug zu einer der Funktionen des Gerätes aufweist…).“ 

Gerade weil ein Handyverstoß gemäß § 23 Abs.1a StVO zu einem Punkt und 40 € Bußgeld führt, sollten Betroffene genau überlegen, ob und wie sie sich zur Sache einlassen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens und der Verteidigung.

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

 Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

Berlin – Brandenburg Prof. Dr. Streich & Partner (Quelle: S&P Verkehrsrecht)

Geblitzt: BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark

Geblitzt wird auf der BAB 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark und in Fahrtrichtung Lübeck

Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner kennen diese Messstelle und deren Schwachstellen genau. Gemessen wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der  Firma Vitronic. Geblitzt wird aus einer stationären Messkabine. Der Blitzer steht einige Meter vor der Notrufsäule. Exakt auf gleicher Höhe wird in Richtung Lübeck von einem mobilen Blitzer (ebenfalls PoliScan Speed) gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h! Ab einem Grenzwert von 113 – 115 km/h wird gemessen.  Sie wurden in Brandenburg gemessen? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

Messstelle

BAB 20, km 327,94
© OpenStreetMap – BAB 20, km 327,94

(Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg: Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin – Brandenburg)

 Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Bußgeldverfahren – Rechtsanwalt“ href=“http://kanzlei-blog.de/?page_id=70″ button_title=“unverbindliche Beratung“]Nutzen Sie die Ersteinschätzung unserer Rechtsanwälte für Verkehrsrecht[/biginfopane]

Geblitzt mit es3.0 – Freispruch

Bußgeldbescheid

Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0

Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden

Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die Chance für Autofahrer, nochmal mit einem „blauen Auge“ davonzukommen!

Ungenaue Messergebnisse wegen „bauartbedingter Fehlerquellen“

Der Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist schnell erklärt: Ein Temposünder drückte zu stark auf’s Gaspedal, wurde geblitzt und bekam Post von der Bußgeldbehörde. Es folgte ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren, das schließlich vor Gericht landete.

Obwohl es sich hier „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelte, gab sich das Gericht große Mühe und arbeitete ein 112 Seiten starkes Urteil aus mit dem Ergebnis, dass der Kraftfahrer freigesprochen wurde.

Zunächst einmal kritisierte das Gericht, dass die Blitzer-Geräte „ES 3.0“ der Firma „eso“ bauartbedingte Fehlerquellen beinhalten würden. Demnach käme es zu fehlerhaften Messungen, die nicht mehr „innerhalb der zulässigen Verkehrsfehlergrenze“ seien und die auch nicht durch einen größeren Toleranzwert ausgeglichen werden könnten.

Im Klartext: Das „eso“-Gerät eignet sich nicht für ein standardisiertes Messverfahren.

Rüffel für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Das Gericht kritisierte zudem die Physikalisch-Technische Bundesanstalt als verantwortliche Zulassungsstelle für Blitzer-Geräte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Bauart des „ES 3.0“ überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Die PTB habe das Messverfahren nicht ordnungsgemäß geprüft. Im Endeffekt sei nicht gewährleistet, dass unter gleichen Voraussetzungen auch tatsächlich gleiche Messergebnisse zu erwarten sind.

Auch den vorgebrachten Einwand, dass das betreffende Messverfahren schließlich massenhafte Verwendung finde, bügelte das Gericht ab. In der Urteilsbegründung heißt es dazu lapidar, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, ein bestimmtes Geschwindigkeitsmessverfahren zu „retten“.

Jetzt die Chancen nutzen und Bußgeldbescheide juristisch angreifen!

Werden Sie im Straßenverkehr geblitzt, haben Sie dank des oben dargestellten Urteils nun wesentlich bessere Chancen, dem drohenden Bußgeld, Eintrag ins Fahreignungsregister oder Fahrverbot zu entkommen, indem Sie gegen den Bescheid der Bußgeldbehörde rechtlich vorgehen. Kontrollieren Sie auf jeden Fall Ihren Bußgeldbescheid darauf, mit welchem Gerät die Messung erfolgte. War das Messgerät ein „ES 3.0“, sollten Sie die Messung unbedingt juristisch angreifen.

Das Urteil des AG Meißen hat natürlich keine Bindungswirkung, so dass andere Amtsgerichte weiterhin an dem Messgerät Es 3.0 festhalten können und voraussichtlich zunächst auch werden. In Sachsen scheinen die Amtsgerichte jedoch dem Urteil des AG Meißen zu folgen. Da sich die Argumentation des AG Meißen durchaus hören läßt, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, wann sich andere Amtsgerichte anschließen.

Wenn Sie geblitzt werden und einen Bußgeldbescheid bekommen, der eventuell nicht rechtmäßig ergangen ist, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie sich dann mit uns in Verbindung setzen. Wir prüfen den Sachverhalt, geben Ihnen eine erste Einschätzung und beraten mit Ihnen zusammen die nächsten Schritte, die Sie unternehmen können. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Rechtsanwalts-Kosten in nahezu allen Fällen von der Versicherung übernommen.

(Quelle: in-brandenburg-geblitzt.de)

Gerne stehen wir Betroffenen jederzeit für eine unverbindliche erste Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

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Geblitzt auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt an der Messstelle auf der BAB 2, km 3,4, in FR Hannover

Sie wurden auf der BAB 2 bei km 3,4 in Fahrtrichtung Hannover geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät ES 3.0 der Firma Eso. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wechselt derzeit zwischen 100 km/h und 120 km/h !

Messort BAB 2, km 3,4 in FR Hannover

Der Blitzer befindet auf der BAB 2 sich kurz vor der Abfahrt Lehnin. Die Autobahn ist an dieser Stelle dreispurig und sehr gut ausgebaut.

 

Messgerät: Es3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren (siehe Abbildung), die mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt überwachen. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen (Quelle: Verkehrsrecht Brandenburg)


kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Wann gelten Zusatzschilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen?

Häufig werden verkehrsregelnde Verkehrszeichen zusätzlich mit Zusatzzeichen bzw. Zusatzschildern versehen, die in der Regel weiße Schilder mit schwarzer Umrandung und einem schwarzen Symbol sind. Diese Zusatzschilder gelten regelmäßig nur für das über ihnen befindliche Verkehrszeichen. Besonders häufig werden solche Zusatzschilder im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgestellt. Häufig besteht Unklarheit darüber, wie die Zusatzschilder genau zu verstehen sind und wann sie genau gelten. Hierzu gab es nun verschiedene gerichtliche Entscheidungen.panthermedia_00654282 „Wann gelten Zusatzschilder von Geschwindigkeitsbeschränkungen?“ weiterlesen

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