Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Wichtige Urteile und Verteidigungsstrategien

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, insbesondere in Baustellenbereichen, ist ein zentrales Anliegen der Verkehrssicherheit. Doch gerade hier geschehen viele Verstöße, oft mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung, insbesondere bei einer Messung in einem Baustellenbereich, und zeigt Verteidigungsstrategien auf.

Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München (Az. 202 ObOWi 1234/24) zeigt, wie schnell aus einer vermeintlich fahrlässigen Tat eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen. Die Entscheidung betont zudem, dass sich Fahrer in Baustellenbereichen besonders aufmerksam verhalten müssen, da Gerichte in solchen Fällen oft streng urteilen.

1. Wann liegt eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor?

Ein vorsätzlich begangener Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, wenn der Fahrer sich der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung bewusst war, sie jedoch nicht beachtet hat. In Baustellenbereichen werden die zulässigen Geschwindigkeiten häufig in einem sogenannten „Geschwindigkeitstrichter“ sukzessive reduziert. Dadurch hat der Fahrer mehrere Hinweise auf die Begrenzung.

Das Gericht geht dann von Vorsatz aus, wenn der Betroffene diese mehrfachen Verkehrszeichen passiert hat. Eine hohe Überschreitung der Geschwindigkeit ist oft ein starkes Indiz dafür, dass die Begrenzung bewusst missachtet wurde. Gerichte argumentieren in solchen Fällen, dass es unwahrscheinlich sei, dass ein Fahrer wiederholt aufgestellte Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht bemerkt.

2. Entscheidung des Gerichts: Verschärfung von fahrlässig auf vorsätzlich

In einem aktuellen Fall hatte das Amtsgericht den Betroffenen zunächst wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung um 90 km/h zu einer Geldbuße von 1.400 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München beantragte eine Korrektur des Urteils, da von einem vorsätzlichen Verstoß auszugehen sei. Das Oberlandesgericht München korrigierte daraufhin die Entscheidung und stellte fest: Der Betroffene hat vorsätzlich gehandelt. Die Folge: Verdopplung der Geldbuße auf 2.800 Euro.

Das Gericht führte aus, dass es sich um eine gut erkennbare Baustelle handelte, in der die Geschwindigkeitsbegrenzung mehrfach angekündigt wurde. Der Fahrer hätte die Zeichen sehen müssen, daher wurde Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Besonders im Baustellenbereich gehen Gerichte oft von Vorsatz aus, da hier hohe Unfallgefahr besteht und die Verkehrsschilder meist verstärkt aufgestellt werden.

3. Verteidigungsstrategien gegen den Vorwurf des Vorsatzes

Obwohl Gerichte bei hohen Überschreitungen oft Vorsatz annehmen, gibt es dennoch effektive Verteidigungsansätze:

  • Fehlende Sichtbarkeit der Verkehrszeichen: Falls Verkehrszeichen durch LKWs, Bäume oder andere Hindernisse verdeckt waren, kann dies gegen eine bewusste Missachtung sprechen.
  • Falsche oder unklare Beschilderung: Falls die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eindeutig war oder ein Geschwindigkeitstrichter unvollständig ausgeschildert wurde, könnte dies als Argument gegen Vorsatz herangezogen werden.
  • Unzureichende gerichtliche Erörterung: Falls das Gericht die Möglichkeit, dass der Fahrer die Schilder übersehen hat, nicht ausreichend erörtert, kann dies ein Anhaltspunkt für eine erfolgreiche Revision sein.
  • Fehlende Identifikation des Fahrers: Falls Zweifel bestehen, ob der Fahrer tatsächlich der Betroffene ist, kann die Fahrereigenschaft bestritten werden.

Wichtig ist, dass eine wirksame Verteidigung frühzeitig beginnt. Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht die Erfolgschancen einer Anfechtung prüfen.

4. Folgen eines Urteils wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Entscheidung des Gerichts kann schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Höhere Geldbuße: Eine Verdopplung der Bußgeldhöhe ist die Regel.
  • Fahrverbot: Bei hohen Überschreitungen droht ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
  • Eintrag im Fahreignungsregister: Punkte in Flensburg sind eine direkte Folge.
  • Probleme mit der Versicherung: Manche Versicherungen könnten eine vorsätzliche Verkehrsordnungswidrigkeit als Anlass nehmen, Leistungen zu kürzen oder zu verweigern.
  • Auswirkungen auf den Führerschein: Wer wiederholt vorsätzlich gegen Verkehrsregeln verstößt, kann als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs eingestuft werden, was im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.

Ein vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß kann auch negative Auswirkungen auf die Probezeit von Fahranfängern oder auf berufliche Fahrer haben. In manchen Fällen können Arbeitgeber Konsequenzen ziehen, wenn ein Fahrer wegen grober Verstöße ein Fahrverbot erhält.

5. Fazit: Bei Geschwindigkeitsverstoß in Baustellenbereichen ist Vorsicht geboten

Wer auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung ignoriert, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Besonders in Baustellenbereichen, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen oft stufenweise herabgesetzt werden, gehen Gerichte schnell von Vorsatz aus.

Baustellen sind hochsensible Verkehrsbereiche, in denen oft Arbeiter direkt neben der Fahrbahn tätig sind. Die Vorschriften dienen also nicht nur der Verkehrsregelung, sondern auch dem Schutz von Menschenleben. Eine Missachtung kann daher nicht nur juristische, sondern auch moralische Folgen haben.

Für Betroffene ist es daher entscheidend, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann prüfen, ob eine Verteidigung gegen den Vorwurf des Vorsatzes möglich ist. Gerade wenn es um hohe Bußgelder oder ein Fahrverbot geht, lohnt es sich, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Falls Sie mit einem entsprechenden Bußgeldbescheid oder Fahrverbot konfrontiert sind, nehmen Sie umgehend Kontakt zu uns auf. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihren Fall sorgfältig und setzen sich für Ihre Rechte ein. Wir analysieren Ihre Situation genau und erarbeiten die bestmögliche Verteidigungsstrategie, um Ihnen eine unnötige Bestrafung zu ersparen.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow

Thomas BrunowRechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.

Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandes genießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Leistungen von Rechtsanwalt Thomas Brunow:

Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
Verteidigung in Bußgeldverfahren – Umfassende Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflagen.

Mit Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungsstärke sorgt Rechtsanwalt Thomas Brunow für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.

📍 Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
📍 Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin
📞 Telefon: 030 226357113

Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

Fahrverbot

Fahrverbot nach langer Verfahrensdauer – Wann kann es entfallen?

Das Fahrverbot stellt eine der einschneidendsten Sanktionen im Verkehrsrecht dar. Es soll Verkehrsteilnehmer sensibilisieren und durch eine spürbare Einschränkung eine erzieherische Wirkung entfalten. Doch wie verhält es sich, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und der gerichtlichen Entscheidung mehrere Jahre vergangen sind?

Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 20.01.2025, ORbs 24 SsBs 192/24)auseinandersetzen. Es kam zu dem Ergebnis, dass ein Fahrverbot seinen eigentlichen Zweck verfehlen kann, wenn eine überlange Verfahrensdauer vorliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat.

Das Fahrverbot als Denkzettel – eine Maßnahme mit zeitlicher Grenze

Nach § 25 Abs. 1 StVG ist das Verbot als erzieherische Maßnahme ausgestaltet. Es soll betroffene Fahrer dazu anhalten, ihr zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr zu überdenken.

Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass diese Erziehungsfunktion mit zunehmendem Zeitablauf ihre Legitimation verlieren kann. Insbesondere dann, wenn:

  • Seit der Tat mehr als zwei Jahre vergangen sind,
  • die lange Verfahrensdauer nicht durch den Betroffenen verschuldet wurde,
  • in der Zwischenzeit keine weiteren Verkehrsverstöße begangen wurden.

Diese Grundsätze wurden bereits in mehreren obergerichtlichen Entscheidungen anerkannt (u. a. OLG Saarbrücken, NJOZ 2014, 1545 ff.).

Die Entscheidung des OLG Dresden: Fahrverbot aufgehoben nach drei Jahren Verfahrensdauer

In dem entschiedenen Fall hatte das Amtsgericht ursprünglich ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legte jedoch Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass das Fahrverbot nicht mehr gerechtfertigt sei, da zwischen dem Verkehrsverstoß und der Entscheidung mehr als drei Jahre lagen.

Besonders ausschlaggebend war:

  • 1 Jahr und 4 Monate des Zeitablaufs entfielen auf die Zeit nach der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • Der Betroffene hatte sich in dieser Zeit verkehrsgerecht verhalten.
  • Die Verzögerung war nicht auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen.

Das Gericht stellte fest, dass unter diesen Umständen das Fahrverbot seinen ursprünglichen Zweck – die erzieherische Wirkung – nicht mehr erfüllen könne.

Rechtsschutz bei langen Verfahrensdauern

Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtsstaatsprinzips und ergibt sich aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip. Dazu gehört auch das Recht auf eine Entscheidung innerhalb angemessener Zeit.

Verzögerungen im Bußgeldverfahren können nicht nur zur Aufhebung eines Verbots führen, sondern in bestimmten Fällen sogar eine Milderung der Geldbuße oder eine Verfahrenseinstellung begründen.

Auch wenn die Verzögerung nach dem erstinstanzlichen Urteil eingetreten ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen eingreifen, falls der Betroffene aufgrund der verspäteten Entscheidung unverhältnismäßig benachteiligtwürde.

Welche Möglichkeiten bestehen, um gegen ein drohendes Fahrverbot vorzugehen?

Betroffene, die sich mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sehen, sollten prüfen lassen, ob eine unangemessen lange Verfahrensdauer vorliegt. Insbesondere wenn:

  • der Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zurückliegt,
  • das Verfahren sich ohne eigenes Zutun verzögert hat,
  • keine weiteren Verkehrsverstöße hinzugekommen sind,
  • die persönlichen oder beruflichen Umstände besonders nachteilig betroffen wären.

In vielen Fällen lassen sich auf dieser Grundlage erfolgversprechende Verteidigungsstrategien entwickeln.

Fazit: Eine lange Verfahrensdauer kann das Fahrverbot entfallen lassen

Die Entscheidung des OLG Dresden verdeutlicht, dass ein Fahrverbot nicht mehr zwangsläufig verhängt werden muss, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß bereits lange zurückliegt. Maßgeblich ist hierbei die Zeitspanne bis zur letzten tatrichterlichen Entscheidung.

Betroffene sollten daher nicht vorschnell ein Fahrverbot hinnehmen, sondern prüfen lassen, ob es aufgrund einer überlangen Verfahrensdauer entfallen kann.

Falls Sie mit einem drohenden Fahrverbot konfrontiert sind, beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer Verteidigung.

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Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

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Sichtbarkeitsgrundsatz bei Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

Der Sichtbarkeitsgrundsatz sorgt in der Verkehrsrechtspraxis immer wieder für Diskussionen. Ein aktuelles Urteil beleuchtet die Bedeutung der klaren und eindeutigen Beschilderung auf Autobahnen, insbesondere bei Geschwindigkeitsbegrenzungen. Hier ein packender Einblick in den Fall:

Ausgangssituation: 72 km/h zu schnell

Am 27. Februar 2021 wurde auf der A3 bei Wiesbaden ein Autofahrer mit einer Geschwindigkeit von 192 km/h gemessen, obwohl dort lediglich 120 km/h erlaubt waren. Das Regierungspräsidium verhängte daraufhin eine Geldbuße von 600 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot. Der Fahrer legte Einspruch ein, da die Beschilderung seiner Meinung nach nicht den Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes entsprach.

Urteil des Amtsgerichts: Freispruch

Das Amtsgericht Wiesbaden folgte der Argumentation des Betroffenen und sprach ihn frei. Es stellte fest, dass die vor der Messstelle angebrachten Verkehrszeichen mit ihren unterschiedlichen Regelungen für Tag- und Nachtzeiten irreführend seien. Die Häufung und komplexe Anordnung der Schilder über einen kurzen Streckenabschnitt widersprächen den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO).

Das Gericht bezog sich dabei auf folgende Beschilderung:

  • Bei km 150,100 war ein Verkehrszeichen 274 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h angebracht. Direkt darunter befand sich ein Zusatzzeichen mit der Zeitangabe 22 bis 6 Uhr.
  • An km 151,200 waren zwei Verkehrszeichen 274 mit jeweils einem Zusatzzeichen angebracht: Eines galt für 120 km/h von 6 bis 22 Uhr, das andere begrenzte die Geschwindigkeit auf 100 km/h von 22 bis 6 Uhr.
  • Nach der Messstelle bei km 152,200 war erneut ein Verkehrszeichen 274 angebracht, das die Begrenzung auf 120 km/h aufhob.

Das Gericht sah diese mehrfachen Regelungen als irreführend und argumentierte, dass sie bei einem schnellen Blick nicht erfasst werden könnten.

Rechtsbeschwerde: Ein neues Urteil

Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein und argumentierte, dass die Beschilderung klar und auch bei einem „raschen, beiläufigen Blick“ erfassbar sei. Der Oberste Senat hob das Urteil des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Wiesbaden. Der Sichtbarkeitsgrundsatz sei nicht verletzt, da die Regelung der Geschwindigkeitsbegrenzungen trotz ihrer Komplexität erkennbar und nachvollziehbar gewesen sei.

Sichtbarkeitsgrundsatz: Was sagt das Gesetz?

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass Verkehrszeichen für Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein müssen. Häufungen von Schildern an einem Mast oder auf kurzen Strecken sollen vermieden werden. Dennoch sind Regelungen wie zeitabhängige Geschwindigkeitsbegrenzungen zulässig, wenn sie in ihrer Gesamtheit übersichtlich und klar bleiben.

Auch Zusatzzeichen sind gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO Verkehrszeichen. Die Häufung bei der Verwendung von Verkehrs- und Zusatzzeichen ist bereits durch § 39 Abs. 3 StVO vorgegeben, wonach Zusatzschilder immer direkt unter dem Verkehrsschild, das sie betreffen, anzubringen sind. Für Zusatzzeichen wird Ziffer 11 a) der Verwaltungsvorschrift durch Ziffer 16 der VwV-StVO zu §§ 39 bis 43 StVO zudem dahingehend konkretisiert, dass mehr als zwei Zusatzzeichen an einem Pfosten, auch zu verschiedenen Verkehrszeichen, nicht angebracht werden sollten. Diese Regelungen dienen dazu, die Zuordnung der Zusatzzeichen eindeutig erkennbar zu machen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern.

Warum wurde das Urteil aufgehoben?

Die Richter betonten, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen entlang der A3 in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen. Die Anordnung von 120 km/h während des Tages und 100 km/h während der Nacht sei keine unnötige Komplexität, sondern eine notwendige Verkehrsregelung. Es sei zumutbar, dass Autofahrer diese Informationen aufnehmen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass Autofahrer eine besondere Sorgfaltspflicht gemäß § 1 StVO haben. Dies bedeutet, dass sie auch bei hoher Geschwindigkeit jederzeit in der Lage sein müssen, Verkehrszeichen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Die Argumentation, dass eine komplexere Beschilderung automatisch irreführend sei, wurde deutlich zurückgewiesen. Vielmehr wird betont, dass moderne Verkehrssysteme oft zeit- und situationsabhängige Regelungen erfordern, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Rolle der VwV-StVO

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) dient als wichtige Grundlage für die Beurteilung von Beschilderungen. Sie legt unter anderem fest, dass Häufungen von Verkehrszeichen zu vermeiden sind, um die Aufmerksamkeit der Fahrer nicht über Gebühr zu beanspruchen. Dennoch gibt es Ausnahmen, wenn komplexe Verkehrsregelungen erforderlich sind, wie etwa bei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Tag- und Nachtzeiten. In diesem Fall sah der Senat keine Verletzung der VwV-StVO, da die Beschilderung klar strukturiert und logisch angeordnet war.

Auswirkungen auf die Praxis

Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Verkehrssicherheit und die Gestaltung von Autobahnbeschilderungen. Es zeigt, dass der Sichtbarkeitsgrundsatz nicht starr angewendet werden darf. Vielmehr müssen die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Verkehrsteilnehmer können sich nicht darauf berufen, ein Schild übersehen zu haben, wenn dieses bei normaler Aufmerksamkeit deutlich sichtbar war.

Fazit: Klare Botschaft an Verkehrsteilnehmer

Dieses Urteil unterstreicht, dass Verkehrsteilnehmer verpflichtet sind, sich jederzeit an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Der Sichtbarkeitsgrundsatz schützt nicht vor Strafen, wenn die Schilder in ihrer Bedeutung eindeutig und rechtlich wirksam sind.

Verkehrssünder sollten daher genau hinsehen – und nicht nur die Straßenlage, sondern auch die Beschilderung stets im Blick behalten. Bleiben Sie informiert – auf unserer Website erfahren Sie alles Wichtige rund ums Verkehrsrecht!

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg: Urteil aufgehoben – Jetzt Einspruch prüfen lassen

sichtbarkeitsgrundsatz

Geschwindigkeitsüberschreitung und fehlende Feststellungen: Brandenburgisches Oberlandesgericht hebt Urteil auf

Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 15. Juli 2024 (1 ORbs 144/24) bringt Klarheit zu einem entscheidenden Punkt im Verkehrsrecht: Die detaillierte Dokumentation von Geschwindigkeitsmessungen ist unverzichtbar, selbst bei anerkannten Messverfahren. Ein Urteil, das diese Anforderungen nicht erfüllt, muss aufgehoben werden – wie in diesem Fall geschehen. Hier erfahren Sie, warum präzise Feststellungen im Bußgeldverfahren essenziell sind und welche Konsequenzen das Gericht daraus gezogen hat.


Geschwindigkeitsüberschreitung BrandenburgFehlende Details kosten ein Urteil

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. H. hatte den Betroffenen wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung um bis zu 53 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 640 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Messung erfolgte mit dem standardisierten Verfahren der Verkehrsüberwachungsanlage ProVida 2000/Vidista, das durch Nachfahren und Videoaufzeichnung arbeitet.

Das Problem: Das Urteil des Amtsgerichts ließ entscheidende Details aus. Es fehlten Angaben zu:

  • Abstand des Messfahrzeugs zum Fahrzeug des Betroffenen,
  • Toleranzabzug, der bei der Geschwindigkeitsmessung berücksichtigt wurde.

Diese Informationen sind jedoch zwingend notwendig, um die Messung nachvollziehbar zu machen. Ohne sie bleibt unklar, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.


Warum sind Feststellungen so wichtig?

In Verkehrsverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, gelten strenge Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Messung. Selbst bei einem standardisierten Messverfahren wie ProVida 2000 müssen Gerichte dokumentieren, auf welcher Grundlage die Messwerte zustande kamen. Dazu gehören:

  1. Abstandsmessung: Der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenem beeinflusst die Genauigkeit der Messung. Fehlt diese Angabe, kann die Richtigkeit der Messung nicht geprüft werden.
  2. Toleranzabzug: Jeder Messvorgang weist technische Ungenauigkeiten auf. Der Toleranzabzug dient dazu, diese Unsicherheiten auszugleichen. Wird dieser Wert nicht angegeben, fehlt eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Geschwindigkeit.

Das Urteil des OLG Brandenburg

Das Brandenburgische Oberlandesgericht stellte fest, dass das Urteil des Amtsgerichts den Anforderungen an die Urteilsbegründung nicht genügte. Es hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. Dabei betonte das OLG:

  • Die Urteilsbegründung muss detailliert darlegen, wie die Geschwindigkeitsmessung zustande kam.
  • Fehlende Feststellungen machen ein Urteil angreifbar, auch bei Verwendung eines standardisierten Messverfahrens.
  • Fazit: Genauigkeit ist der Schlüssel

    Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, dass auch bei standardisierten Messverfahren die Anforderungen an die Begründung eines Urteils nicht unterschätzt werden dürfen. Fehlende Details können die gesamte Entscheidung infrage stellen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss ein wichtiges Signal für mehr Rechtsklarheit und Transparenz im Verkehrsrecht gesetzt. Für Betroffene bedeutet das: Es lohnt sich, bei Zweifeln an der Messung oder Urteilsbegründung eine Rechtsbeschwerde einzulegen.

    Suchen Sie Unterstützung bei Bußgeldbescheiden oder Fahrverboten? Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!

BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder

Geschwindigkeitsüberschreitung Brandenburg

Geblitzt auf der BAB 2 km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder in Brandenburg

Sie wurden auf der BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder in Brandenburg geblitzt. Und Sie haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Das Messgerät es3.0 der Firma eso blitzt hier die Fahrzeuge. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt zur Zeit 80 km/h! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzervertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

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Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Messstelle BAB 2, km 9,8 zwischen Magdeburg und AD Werder

Der Blitzer steht auf der BAB 2 zwischen den Abfahrten Brandenburg und Netzen. Zuvor wurde am Kilometer 11,1 (absteigend) die Geschwindigkeit auf 130 km/h beschränkt. Wobei diese BeschränkungBAB 2, km 9,8ab der Landesgrenze bis ca. Kilometer 7 (elektronische VBA) galt. Seit Ende Juli Anfang August 2018 soll die Geschwindigkeit nun auf 80 km/h beschränkt sein. Aufgrund von äußerst vielen und auch deutlichen Überschreitungen wird die Messstelle derzeit von unseren Rechtsanwälten für Verkehrsrecht überprüft. Hohe Bußgelder mit Fahrverbot sind hier die Folge. Die erforderlichen Daten wie der Beschilderungsplan und die verkehrsrechtliche Anordnung liegen derzeit noch nicht vor. Diese Informationen sind allerdings von besonderer Bedeutung, um die ordnungsgemäße bzw. fehlerhafte Beschilderung feststellen zu können.


BAB 2, km 9,8


Messgerät: Es3.0

Das Messgerät ES 3.0 (Einseitensensor) ist ein mobiler, rechnergesteuerter Einseitensensor. Die Messung der Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs erfolgt bei diesem Blitzer nach dem Prinzip der Weg-Zeit-Messung. Der Blitzer verfügt im Sensorkopf über fünf optische Helligkeitssensoren. Diese überwachen mit ihren einzelnen Einseitensensoren einen bestimmten Hintergrundausschnitt. Durchfährt ein PKW diesen Bereich, wird durch die Helligkeitsdifferenz der einzelnen Sensoren die Geschwindigkeit errechnet. Gleichzeitig wird noch der Seitenabstand des jeweiligen Fahrzeugs ermittelt. Bei einem geräteinternen Abgleich wird die Plausibilität des gemessenen Geschwindigkeitswerts überprüft. Fehlerquellen


In Brandenburg auf BAB 2, km 9,8 geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee(Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

Gemessen? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Ferner kennen wir durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörde Gransee sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

 

(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)

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Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Blitzmarathon 2018 Brandenburg diesmal ohne Berlin. Nachdem Berlin und das Land Brandenburg bereits in den letzten Jahren einen gemeinsamen Blitzmarathon 2018 BrandenburgBlitzmarathon durchführten, wird am 18. April 2018 bundesweit in 7 Bundesländern 24 Stunden lang geblitzt. Berlin nimmt diesmal nicht teil. Fairerweise wird der Blitzmarathon in den Medien offen angekündigt, so dass Verkehrsteilnehmer gewarnt werden, um an diesem Tag ganz besonders vorsichtig zu fahren. Allerdings zeigte bereits der letzte Blitzmarathon, dass – trotz breiter Ankündigung – eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs waren. Dies mag auch daran liegen, dass die Polizei an diesem Tag alle Geräte mobil macht und auf diese Weise jede erdenkliche Messstelle besetzt.

24 Stunden Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Der Blitzmarathon 2018 Brandenburg beginnt am 18. April 2018 um 6 Uhr Morgens und wird sodann für 24 Stunden durchgeführt. Allerdings ist für diesen Tag auch zu erwarten, dass bei dem Aufwand und dieser Mobilisierung auch Fehler gemacht werden, so dass die einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitungen kritisch bewertet werden. Die Polizei des Landes Brandenburg wird nämlich an diesem Tag an hunderten Messstellen mit rund einigen hundert Polizeibeamten der Verkehrspolizei die Einhaltung der Geschwindigkeiten kontrollieren. Bei dieser Vielzahl von Messstellen ist durchaus zu erwarten, dass nicht jede Messung bedenkenlos hinzunehmen ist. Nach Expertenansicht sind mindestens 33 % der gerichtlich überprüften Messungen angreifbar. Häufigste Fehler der Messungen sind insbesondere Fehlbedienungen der Anlagen, ein fehlerhafter Aufbau der Messanlagen sowie erhebliche Softwareprobleme.

Blitzer / Messgeräte

Auf den Brandenburgern Autobahnen wird in der Regel mit dem Messgerät es3.0 und PoliScan Speed gemessen. Auf innerörtlichen Straßen wird oftmals das Handlasermessgerät Riegl eingesetzt. Für jedes Messverfahren liegen Schwachpunkte vor. Unsere Verkehrsrechtsanwälte kennen diese Schwachpunkte wie auch die Besonderheiten der Brandenburger Messstellen.

[biginfopane textcolor=“#ffffff“ title=“Rechtsanwälte für Verkehrsrecht“ href=“http://www.verkehrsrecht-berlin-brandenburg.de/unverbindliche-anfrage-busgeld/“ button_title=“Email-Anfrage“]Sofern Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht gerne zur Verfügung – TEL 030 226 35 71 13 oder per mail[/biginfopane]

Übliche Standorte der Blitzer beim Blitzmarathon:

Die Polizei Brandenburg hat es dieses Jahr unterlassen, eine Auflistung der Blitzer öffentlich bekannt zugeben. Zu erwarten ist, dass die Blitzer dieses Jahr an folgenden Standorten stehen.

BAB 115

  • A 115, Km 13,4 (nicht mehr im Betrieb) eso es3.0
  • A 115 auf der Tangente zur A 10 eso es3.0
  • BAB 115, km 9 FR Nuthetal

BAB 9

  • BAB 9, Km 0,2 FR Leipzig (AD Potsdam) eso es3.0
  • BAB 9, Km 0,4 Fahrtrichtung Berlin (AD Potsdam) eso es3.0
  • A 9, km 19,5 Fahrtrichtung AD Potsdam (August 2017) PoliScan Speed
  • BAB 9, km 37,6 Fahrtrichtung Berlin eso es3.0
  • BAB 9, km 38,1, Fahrtrichtung Leipzig eso es3.0

BAB 2

  • BAB 2, Km 0,35 Fahrtrichtung Magdeburg eso es3.0
  • A 2, Km 2,9 Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 3,4 Fahrtrichtung Hannover eso es 3.0
  • BAB 2, km 5,3, Fahrtrichtung Berlin eso es3.0
  • A 2, km 7,2, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • A 2, km 9,8, Fahrtrichtung Berlin (AD Werder) eso es3.0
  • BAB 2, km 12,1, Fahrtrichtung Berlin (AD Werder) Kontrollstelle der Polizei/BAG eso es3.0
  • A 2, km 2,9 Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 20,9, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • A 2, km 22,0, Fahrtrichtung Hannover eso es3.0
  • BAB 2, km 30,0, Fahrtrichtung AD Werder (Berlin) eso es3.0

BAB 10

  • BAB 10, km 51,9, Fahrtrichtung Frankfurt/ Oder eso es3.0
  • A 10, km 53,8, Fahrtrichtung Potsdam eso es3.0
  • A10, km 71,5, Fahrtrichtung AD Nuthetal eso es3.0
  • BAB 10, km 76,0 Fahrtrichtung Ludwigsfelde (beide Richtungen) es0 es3.0
  • A 10, Abschn. 251, km 0,775  (PoliScan Speed Vitronic)
  • A10, km 90, Fahrtrichtung Nuthetal und AD Potsdam es0 es3.0
  • A10, km 99,2, Fahrtrichtung Nuthetal es0 es3.0
  • BAB 10, km 121 Fahrtrichtung AD Havelland eso es3.0
  • A 10, km 129,5, Fahrtrichtung AD Werder Abstandsmessung
  • A 10, km 154,6 Fahrtrichtung Prenzlau PoliScan Speed
  • BAB 10, km 155,5, Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 166,4 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 167,5 Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 10, km 174,0, Fahrtrichtung Frankfurt/O (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 10, km 195,05, Fahrtrichtung AD Pankow eso es3.0
  • A 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zu BAB 10 (PoliScan Speed Vitronic)

BAB 11

  • A 11, km 31,77, Fahrtrichtung Berlin es0 es3.0

BAB 13

  • A 13, km 60,59, Fahrtrichtung Lübbenau (Messkabine PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 13, km 61,1, Höhe AS Lübbenau, in FR AS Duben (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 13, km 75,02, zwischen AS Bronkow und Calau, in FR AS Calau eso es3.0
  • A 13 km 76,4, in FR AS Calau eso es3.0
  • BAB 13, km 78,07 in FR Bronkow
  • BAB 13, km 123,19 i FR Ortrand

BAB 15

  • A 15, km 7,93, Fahrtrichtung Vetschau eso es3.0
  • A 15, km 9,0, Fahrtrichtung Vetschau eso es.30

BAB 20

  • A 20, km 327,94 FR AD Kreuz Uckermark (Messkabine PoliScan Speed Vitronic)
  • A 20, km 327,94 FR Lübeck (PoliScan mobil)

BAB 24

  • A 24, km 186,411,  Rossow, Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • BAB 24, km 172,985,  AD Wittstock/Dosse, Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • A 24, km 173,488, AD Wittstock/Dosse Fahrtrichtung Hamburg eso es3.0
  • BAB 24, km 234,5 in FR Hamburg
  • A 24, km 158,675
  • BAB 24, km 174,105
  • BAB 24, 234,5 in FR Hamburg

BAB 111

  • A 111, km 0,65, Fahrtrichtung Hamburg (PoliScan Speed Vitronic)
  • BAB 111, km 2,2 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 111, 9,15 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)
  • A 111, 9,5 Fahrtrichtung Berlin (PoliScan Speed Vitronic)

Hierbei handelt es sich lediglich um eine exemplarische Auflistung verschiedener ständiger Messstellen.

 

Abseits der Autobahnen stehen die Blitzer beim Blitzmarathon 2018 Brandenburg an folgenden Orten:

Polizeidirektion Ost

Landkreis Oder-Spree

  • Frankfurt (O), Mühlenweg / Martin-Opitz-Str. Frankfurt (O), Gubener Str.
    Frankfurt (O), R.-Luxemburg-Str. / Halbe Stadt Frankfurt (O), Berliner Str. / Karl-Ritter-Platz Ziltendorf, Gubener Str.
  • Neuzelle, Lieberoser Str. Schönfließ, Müllroser Str. Woltersdorf, Wiesenring Hangelsberg, Berliner Landstr. Fürstenwalde – Petersdorf

Landkreis Märkisch-Oderland

  • L234, Strausberg, Bahnhofstraße
  • L303, Strausberg, An der Schnellstraße
  • B168, Abzweig Hasenholz
  • B168, Müncheberg, Karl-Marx-Str.
  • L33, Hönow, Berliner Str.
  • Lebus, Lindenstraße
  • B158, Bad Freienwalde, Berliner Str.
  • Bad Freienalde, Goethestr.
  • Fredersdorf, Posentsche Straße
  • Wriezen, Freienwalder Straße
  • L23, Umgehungsstraße Strausberg, Einfahrt Postbruch B1, Tasdorf
  • B1, zwischen Jahnsfelde und Diedersdorf
  • B5, Georgenthal
  • An der B1, Jahnsfelde

Landkreis Barnim:

  • Ladeburg, Biesenthaler Weg
  • Ladeburg Ladeburger Weg
  • Groß Schönebeck, Berliner Straße
  • B2, Bernau, stadtauswärts in Richtung Rüdnitz Eberswalde, Hegermühler Str.
  • B158 Ortslage Blumberg
  • B158 Ortslage Ahrensdorf
  • Landkreis Uckermark
  • Passow, Schulstraße 27
  • Prenzlau, Seeweg
  • Prenzlau, Angermünder Straße, Abfahrt Alexanderhof L23, Abfahrt Tangerdorf
  • Templin, Dargersdorfer Straße
  • Vierraden, alte B2, Gartz in Richtung Schwedt Schwedt, Berliner Straße
  • Schwedt, W.-Seelenbinder-Str.
  • L100, Ahlimbsmühle

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Ost werden eingerichtet auf der:

  • A10, Fahrtrichtung Hamburg Übergang von der A12 zur A10
  • A12 in Fahrtrichtung Frankfurt (Oder)

Polizeidirektion Nord

Landkreis Oberhavel

  • Oranienburg, An den Russenfichten Nassenheide, Höhe Tankstelle
  • L20, Velten, Pinnower Chaussee Ortsverbindungsstraße Borgsdorf -Lehnitz Oranienburg, Walter-Bothe-Straße
  • Mühlenbeck, Zühlsdorf Dorfstraße Hennigsdorf, Spandauer Landstraße
  • L30, Mühlenbeck-Schönfließ Mühlenbeck, Liebenwalder Straße B96, Fürstenberg
  • Kremmen, Alte Wallstraße
  • L21, Liebenwalde-Krewelin
  • Oranienburg / Sachsenhausen, Hirschallee Oranienburg, Sachsenhausener Straße Liebenwalde, Höpen
  • Germendorf, Am alten Bahnhof Velten, Kanalstr.
  • Sommerfeld, Hohenbrucher Chaussee
  • Landkreis Ostprignitz-Ruppin
  • Neuruppin, Rosa-Luxemburg-Straße Kränzlin, Ortsdurchfahrt
  • Garz, Ortslage
  • L18, Katerbow
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee Wittstock, Kirchplatz
  • Wittstock, Meyenburger Chaussee L145, Neuendorf – Neustadt Kyritz, Eichenweg
  • Rheinsberg, Stadtgebiet
  • L22, Keller, Richtung Lindow
  • L19, Lindow
  • L18, Ortslage Rägelin
  • B167, Alt Ruppin
  • B167, Ortslage Wulkow
  • L15, Wittstock, Pritzwalker Straße B167, Dabergotz
  • B167, Neuruppin, Bechliner Chaussee B189, Heiligengrabe
  • L14, Kyritz, Blechener Hahn
  • L14, Karnzow

 

Landkreis Prignitz

  • Pritzwalk, Zur Hainholzmühle B107, Eggersdorf / Mesendorf Sadenbeck, Dorfstr.
  • Karstädt, Putlitzer Str.
  • B5, Quitzow Weisen, Waldhaus B195, Ferbitz
  • L13, Putlitz
  • Groß Pankow, an der Grundschule Pritzwalk, Holzhof
  • Pritzwalk Drosselweg
  • B5, Düpow, Perleberg, Wittenberger Str. Wittenberge, Stadtgebiet
  • Perleberg, Karl-Liebknecht-Str. Perleberg, Feldstr. / Dergenthiner Str. B107, bei Glöwen
  • B5, bei Kunow
  • L154, Sadenbeck, Dorfstraße
  • L13, Frehne, Frehner Allee

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion Nord werden eingerichtet auf der:

  • L13, vor Meyenburg
  • B5 / B103
  • BAB10 und BAB24
  • BAB10, Autobahndreieck Oranienburg
  • BAB24, Autobandreieck Havelland bis Autobahndreieck Wittstock BAB24, Höhe Rossow, Fr. Hamburg und in der Gegenrichtung

 

Polizeidirektion Süd

Geblitzt in Cottbus/ Landkreis Spree-Neiße

  • Cottbus, Stadtring und Nordring Cottbus, Puschkin-Promenade Cottbus, Leipziger Str.
  • Cottbus, Dissenchener Schulstraße Forst, Euloer Str.
  • Forst, Frankfurter Str.
  • Forst, Frankfurter Straße
  • Schenkendöbern, Grano, Lauschützer Weg Peitz, Halbe Stadt
  • B156, Schwarze Pumpe
  • Kolkwitz, K.-Liebknecht-Straße
  • L49, Zollhaus Richtung Forst

Geblitzt im Landkreis Dahme Spreekreis

  • Geblitzt imNiederlehme, Wernsdorfer Str.
  • Byhleguhre, Straupitzer Straße
  • Königs Wusterhausen, Goethestr. / E.-Weinert-Str. Schulzendorf, Ilgenstraße
  • Töpchin, Märkische Straße
  • Lübben, Cottbuser Straße
  • Wildau, Jahnstraße
  • B246, Mittenwalde – Telz
  • Großziethen, Rudower Allee
  • Schönefeld, Wassmannsdorfer Chaussee Schönefeld, Hans-Grade-Allee
  • Waltersdorf, Grünauer Straße
  • B96a, Schönefeld
  • Großziethen, Altgroßziethen

Geblitzt imLandkreis Oberspreewald-Lausitz

  •  Lauchhammer, Nauendorfer Str. Schwarzheide, Lauchhammer Str. Ruhland, Berliner Str.
  • K6634, Radensdorf Richtung Babben K6636 Kreuzungsbereich Kittlitz-Eisdorf K6624, Missen
  • Altdöbern, H.-Heine-Str.
  • Altdöbern, Schulstraße
  • Annahütte, Saalhausener Str.
  • Brieske, Briesker Str., Platz des Friedens Grünewald
  • Sedlitz, Schulstr.
  • Sedlitz, Cottbuser Str. Senftenberg, Großenhainer Str. Senftenberg, Briesker Str.
  • Landkreis Elbe-Elster

Geblitzt in Finsterwalde, Frankenaer Weg Falkenberg, Torgauer Straße Rückersdorf, Friedersdorfer Straße

  • B 87 / B 96 bei Dollenchen B 101 und B 169
  • BAB 13

Polizeidirektion West

Geblitzt in Potsdam

  • Potsdam, Friedrich- Engels- Straße/ Jägerallee Potsdam, An der Alten Zauche
  • Potsdam, Großbeerenstraße
  • Potsdam, Geschwister- Scholl – Straße Potsdam, Leipziger Straße
  • Potsdam, Brauhausweg
  • Potsdam, L40, Baustelle
  • Potsdam, B273, Umleitungsstrecke der Baustelle L40 Potsdam, Zeppelinstraße
  • Kleinmachnow, Förster- Funke- Allee

Geblitzt im Landkreis Havelland

  • Videowagen im Bereich der B5 unterwegs
  • Brandenburg an der Havel/ Landkreis Potsdam-Mittelmark
  • Brandenburg, Damaschkestraße
  • Brandenburg, Neustädtische Heidestraße
  • Brandenburg, Johannesburger Anger
  • Brandenburg, Friedrich- Engels- Straße
  • L86, zwischen Deetz und Krielow
  • Damsdorf, Göhlsdorfer Straße
  • Beelitz, Straße nach Fichtenwalde
  • Michendorf, Bahnstraße
  • Ortsverbindungsstraße zwischen Wildenbruch und Fresdorf Bad Belzig, Erich- Weinert- Straße
  • Niemegk, Waldstraße
  • Borkheide, Friedrich- Engels- Straße
  • Borkwalde, Lehniner Straße
  • Oberstufenzentrum Werder

Geblitzt im Landkreis Teltow Fläming

  • Ludwigsfelde, Erich- Weinert- Straße Werbig, Gräfendorfer Straße Jüterbog, Weinberge
  • Luckenwalde, Waldstraße Zülichendorf, Kemnitzer Straße

Weitere Kontrollen in der Polizeidirektion West werden eingerichtet auf der:

  • L40
  • BAB 2, 9, 10 und 115

 


Sie wurden bei Blitzmarathon 2018 Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


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Rechtsanwälte

Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Ausschließliche Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht! Dank unserer Erfahrung aus einer großen Zahl von Fällen kennen wir die Messgeräte und -techniken, die Bußgeldbehörden und die Gerichte. Wir bearbeiten seit vielen Jahren ausschließlich Mandate im Bereich des Bußgeldrechts, Verkehrsstrafrechts sowie des allgemeinen Verkehrsrecht. Neben der juristischen Kompetenz, die wohl bei jedem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vorausgesetzt werden darf, verfügen unsere Anwälte über technisches Wissen und vor allem über eine regionale Kompetenz. Wir kennen durch die Bearbeitung von tausenden von Bußgeldfällen nicht nur die Messgeräte, sondern auch die Personen, die dahinter stehen, die Bußgeldbehörden sowie die zuständigen Richter an den Amtsgerichten in Berlin und Brandenburg. Wir nehmen uns Ihrer Sache an und erarbeiten nach Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde die für Ihren Fall beste Verteidigungsstrategie.

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Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg

Prof. Dr. Streich & Partner Rechtsanwälte

Eichendorffstraße 14
Berlin, Berlin 10115
Deutschland
Telefon: 030226357113
Secondary phone: 01774077335
Fax: 030226357150
Email: brunow@streich-partner.de

(Quelle: S&P Berlin)

 

Geblitzt BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

BAB 20, km 327

Geblitzt in Brandenburg auf der BAB 20 km 327,94 FR Prenzlau/Lübeck

Sie wurden auf der BAB 20 km 327,94 in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h!

Messstelle BAB 20 km 327,94 in FR Prenzlau/Lübeck

In Richtung Lübeck wird auf der BAB 20 bereits auf der Geraden hinter dem Kreuz Uckermark geblitzt. Die Aufhebungszeichen (Zeichen 282) befinden sich hinter dem Blitzer bereits in Sichtweite. Aufgrund dieser Umstände wird die Geschwindigkeit von vielen Kraftfahrern überschritten. Oftmals wird die Beschränkung auch schlichtweg übersehen. Die Messstelle kann insgesamt aus drei verschiedenen Richtungen angefahren werden; so unter anderem aus Berlin und Stettin.

BAB 20 km 327,94
OpenStreetMap® – BAB 20 km 327,94

 


Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


Auszug aus dem Bußgeldkatalog 2018

Beschreibung    Bußgeld_____ Punkte_____ Fahrverbot
Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit PKW:_____
bis 10 km/h 10 Euro
11 bis 15 km/h 20 Euro
16 bis 20 km/h 30 Euro
21 bis 25 km/h 70 Euro 1
26 bis 30 km/h 80 Euro 1
31 bis 40 km/h 120 Euro 1
41 bis 50 km/h 160 Euro 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 240 Euro 2 1 Monat
61 bis 70 km/h 440 Euro 2 2 Monate
über 70 km/h 600 Euro 2 3 Monate

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Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

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Bußgeldbescheid Tatortbeschreibung

Fahrverbot

Bußgeldbescheid: Tatortbeschreibung ungenügend

Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid vom 02.10.2017 vom Landkreis Harburg vorgeworfen,Bußgeldbescheid in Buchholz, Dibberser Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 21 km/h überschritten zu haben. Festgestellt wurde eine Geschwindigkeit von 71 km/h bei erlaubten 50 km/h. Der Geschwindigkeitsverstoß war in technischer Sicht nicht angreifbar. Allerdings ging aus dem Bußgeldbescheid nicht exakt hervor, wo die Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben soll. Dieser Umstand wurde gerügt. Überdies wurde im Bußgeldbescheid „außerorts“ angegeben, obschon es sich um einen innerörtlichen Verstoß handeln sollte.

Anforderungen an die Tatortbeschreibung im Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist als Verfahrensgrundlage ausreichend, wenn er die dem Betroffenen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zeitlich, örtlich und ihrem wesentlichen Inhalt nach hinreichend festlegt und begrenzt.

Bußgeldbescheid fehlerhaft

Im konkreten Fall fehlte es an der örtlichen Begrenzung des vorgeworfenen Vorfalls. Der Bußgeldbescheid verortete den angeblichen Geschwindigkeitsverstoß auf der Dibberser Straße in Buchholz, wobei die Fahrtrichtung unbekannt blieb. Nahe gelegen hätte hier, den Standort des Messbeamten mit dem Handlasermessgerät Riegel FG21 P, der im Messprotokoll mit „Dibberser Straße 10 in Buchholz“ angegeben ist, zu zitieren und mit dem aus dem Kontrollblatt hervorgehenden Abstand zum gemessenen Fahrzeug (hier 247,10 Meter) zu kombinieren. So hätte die Angabe „in Fahrtrichtung ???? ca. 247 Meter vor der Dibberser Straße 10“ ggf. ausgereicht, um den Tatort sicher zu bestimmen.

So aber blieb unklar, auf welcher Höhe des Abschnitts der Dibberser Straße, die über viele hundert Meter verläuft und in welche Fahrtrichtung die Messung erfolgt sein soll.

Es bleibt auch vollkommen unklar, ob sich das Fahrzeug im innerörtlichen Bereich befand und in welche Richtung das Fahrzeug unterwegs war. Der Bußgeldbescheid muss jedoch insoweit auch aus sich heraus verständlich sein. Es reicht nicht aus, wenn sich der Tatort erst unter Heranziehung des weiteren Akteninhalts ermitteln lässt. Da der Bußgeldbescheid in dieser Hinsicht seiner vorgeschriebenen Umgrenzungsfunktion nicht nachgekommen ist, musste er als unwirksam betrachtet werden, was wiederum zur Verfahrenseinstellung wegen eines nicht zu behebenden Verfahrensmangels gem. §§ 206 a, 260 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG führen muss. Die Bußgeldbehörde gab dem Einspruch nicht statt und gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab.

Amtsgericht – Einstellung des Verfahrens

Nachdem das Verfahren an das Amtsgericht Tostedt abgegeben wurde, folgte dieses der Ansicht der Verteidigung und stellte das Verfahren auf Kosten der Landeskasse ein und stellt klar, dass auch hier die Ortsangabe auf dem Bußgeldbescheid nicht ausreichend präzise gefasst war. Im Einklang mit der Entscheidung des AG Stadthagen (Urteil vom 10.04.2017) wurde der Umgrenzungsfunktion des Bußgeldbescheides damit nicht hinreichend Genüge getan.


In der Regel sind die Tatortangaben auf Bußgeldbescheides ausreichend präzisiert. So kommt es zumindest in Brandenburg auf Autobahnen so gut wie nie vor, dass der exakte Ort der Messung zweifelhaft ist. Manchmal aber eben dann doch. Und in diesen Fällen muss der Bußgeldbescheid auch diesbezüglich angegriffen werden. Neulich erhielt ein anderer Mandant einen Bußgeldbescheid mit der Ortsangabe „auf der BAB 24 Richtung Berlin“. Bei einer solchen Ortsangabe ist natürlich völlig unklar, wo die Messung stattfand; insbesondere schon deshalb, weil die BAB 24 über 200 Kilometer lang ist.


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Rechtsanwälte Prof. Dr. Streich & Partner

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

Geblitzt? Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung

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Geblitzt BAB 111, km 2,2 FR Berlin

Blitzmarathon 2018 Brandenburg

Geblitzt in Brandenburg: BAB 111, km 2,2 in Fahrtrichtung Berlin (PoliscanSpeed)

Sie wurden auf der BAB 111 bei km 2,2 in Fahrtrichtung Berlin geblitzt und haben Post von der Zentralen Bußgeldstelle  Gransee erhalten? Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin – Brandenburg kennen die Messstelle und die Schwachstellen. Geblitzt wird hier mit dem Messgerät PoliScan Speed der Firma Vetro. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h! Wir kennen die Messstelle, das Messgerät und die zuständigen Behörden. Aufgrund einer Vielzahl an Verfahren und Erfahrungen mit Messstellen und Blitzer vertreten wir vor allem Betroffene, die im Land Brandenburg und Berlin zu schnell unterwegs waren.

Kostenloses Informationsgespräch: 030 / 226 35 71 13


Messstelle BAB 111, km 2,2 in FR Berlin

Im Bereich des Dreiecks Oranienburg ist zunächst auf allen Zufahrten zur BAB 111 hin die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt. Diese Beschränkung wird nach Zuführung aller Spuren auf 120 km/h angehoben und schließlich vollständig freigegeben. Hier wird folglich am Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt. Die Beschilderung wurde hier vor einiger Zeit verändert. Ursprünglich gab es im Bereich auf der BAB 111, km 2,2 keine Beschränkung.

BAB 111, km 2,2
© OpenStreetMap – BAB 111, km 2,2 Fahrtrichtung Berlin 

Messgerät: Lasermessgerät PoliScan Speed

Das Messgerät PoliScan Speed ist ein digitales Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung von zwei Digitalkameras Geschwindigkeitsmessungen durchführt. Informationen zum Messgerät und zu den Fehlerquellen. In Anbetracht der gegenwärtigen Entwicklung (u.a. AG Mannheim) sollten Messungen mit diesem Lasermessgerät überprüft werden.


Sie wurden in Brandenburg geblitzt? Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Ersteinschätzung.


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Verkehrsrecht Berlin Brandenburg


 

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Absehen vom Fahrverbot

Fahrverbot

Absehen vom Fahrverbot – Augenblicksversagen

Verkehrsrecht Berlin Brandenburg

Unter Umständen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, sofern der Betroffene ein Verkehrszeichen in einem kurzen Moment der unverschuldeten Unaufmerksamkeit ein Verkehrszeichen übersieht. In diesem Fall spricht man von einem Augenblicksversagen.

In einer Entscheidung vom 23. Januar 2017 hat das Amtsgericht Potsdam (88 OWi 4131 JS 34510/16 590/16) ein Augenblicksversagen angenommen und hat vom angeordneten Fahrverbot abgesehen.

Im vorliegenden Fall verließ der Betroffene eine geschlossene Ortschaft. Hinter der Ortschaft war die Geschwindigkeit zunächst nicht beschränkt; wenige Meter später erfolgte eine Geschwindigkeitsbeschränkung für die Nachzeit. Der Betroffene wurde in diesem Bereich geblitzt. Gegen den Betroffenen wurde in der Folge ein Bußgeldbescheid erlassen und ein Fahrverbot angeordnet. Gegen den Bußgeldbescheid setzte sich der Kraftfahrer zur wehr. Er war der Ansicht, dass das Verkehrszeichen vorliegend nur einseitig aufgestellt war und bei einem Überholmanöver übersehen wurde:

Urteil: Übersehen des einseitig aufgestellten Verkehrszeichen

Urteilsgründe: …Das einmalige Übersehen eines einseitig aufgestellten Verkehrszeichens, möglicherweise auch in der Folge zeitweiliger Verdeckung, ist als ein sog. Augenblicksversagen zu erkennen, als das Ergebnis einer einmaligen kurzen Unaufmerksamkeit, wie sie jedermann gelegentlich erleidet. Der im Moment eines solchen Augenblicksversagens begangenen Fehlhandlung fehlt die vorwerfbare Gesinnung, die die Anordnung eines Fahrverbotes gebieten würde, damit ein Betroffener dessen Besinnungs- und Denkzettelwirkung nutzt, um sein Verhalten dem Grunde nach zu überdenken…).


OLG  Brandenburg  zum Übersehen einseitig aufgestellter Verkehrszeichen

Allerdings reicht das Vorliegen einer beidseitigen Beschilderung für sich noch nicht,  ein Augenblicksversagen per se zu verneinen. Das OLG Brandenburg hatte sich diesbezüglich in einem Beschluss vom 23.07.2009 (2 Ss (OWi) 87 B/09) umfassend positioniert:

Der Umstand, dass der Betroffene ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen nicht beachtet hat, genügt für sich allein genommen nicht, um ihm ein auch in subjektiver Hinsicht grob pflichtwidriges Verhalten zur Last zu legen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass es in Ausnahmefällen Verkehrssituationen gibt, in denen die Aufmerksamkeit eines Kraftfahrzeugführers so abgelenkt werden kann, dass dieser auch ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen übersehen kann, ohne dass ihm dafür mehr als nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Zudem gibt es Verkehrssituationen, in denen zumindest die Sicht auf eines der beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen verdeckt sein kann. Ebenso ist es möglich, dass Geschehnisse innerhalb des Fahrzeugs eine kurzzeitige Ablenkung des Fahrzeugführers bewirken, die ihn ein beidseitig aufgestelltes Verkehrszeichen ebenso übersehen lassen wie ein nur einseitig aufgestelltes. Schließlich ist gerade bei längeren Autobahnfahrten mit geringer Verkehrsdichte das Phänomen bekannt, dass die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers allmählich nachlässt; in all diesen Fällen mag der Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit gegen den Fahrzeugführer begründet sein, nicht jedoch notwendigerweise der eines auch in subjektiver Hinsicht groben Pflichtenverstoßes.

kostenlose Einschätzung zur Messung

Zuständig in Brandenburg ist die zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Sie haben schon Post von der Zentralen Bußgeldstelle Gransee (Brandenburg) erhalten? Ihnen droht ein Fahrverbot oder Punkte? Gerne erstellen Ihnen unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin Brandenburg eine kostenlose Einschätzung:

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