In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant geblitzt und erhielt einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt. „Geblitzt mit RIEGL LR 90-235/P“ weiterlesen
Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
VG Hannover vom 18.1.2011, 5 B 4932/10
In dieser Entscheidung ging es um die Frage, ob dem Halter eines Fahrzeugs ein erneutes Fahrtenbuch auferlegt werden kann, wenn der Halter zuvor der Aufforderung nicht nach kam, das erstmalig auferlegte Fahrtenbuch vorzulegen.
Dem ging voraus, dass mit dem Fahrzeug des Halters eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde, die nicht aufgeklärt werden konnte, da der Fahrer nicht zu ermitteln war. Es ist die gewöhnliche Konsequenz, dass in einem solchen Fall dem Halter des Fahrzeugs auf der Rechtsgrundlage von § 31a Absatz 1 S. 1 StVZO ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Obwohl die für diesen Fall zuständige Behörde den Halter des Fahrzeugs mehrmals aufforderte, das Fahrtenbuch vorzulegen, ließ dieser die Frist, in der das Fahrtenbuch zu führen war, verstreichen. Daraufhin verordnete die Behörde die erneute Führung eines Fahrtenbuches und begründete dies mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit im Straßenverkehr.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat nun entschieden, dass auf der Grundlage von § 31a Absatz 1 S. 1 StVZO kein erneutes Fahrtenbuch verhängt werden darf, wenn das vorher verordnete Fahrtenbuch nicht vorgelegt wurde. Denn um die Anordnung durchzusetzen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass dies mit der Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 50- 100 € geahndet werden kann. Darüber hinaus kann es zu einer Punkteeintragung im Verkehrszentralregister kommen, wenn die Vorlage des Fahrtenbuches verweigert wird.
-Verjährung von Bußgeldbescheiden
Verjährung – Allgemeines
Wenn ein Anspruch verjährt ist, kann derjenige, der den Anspruch eigentlich erfüllen müsste, zu Recht mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung die Leistung verweigern. Im Strafrecht gilt nach § 78 StGB, dass die Verfolgungsverjährung die Ahndung der Tat ausschließt, nämlich die Verhängung von Strafen, Nebenstrafen und Nebenfolgen. „-Verjährung von Bußgeldbescheiden“ weiterlesen
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust
Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 26. Januar 2011 (3 Ss OWi 2/2011) wurde vom Fahrverbot abgesehen, nachdem der Betroffene ein Schreiben seines Arbeitgebers vorlegte, worin dieser die Kündigung androhte, sollte der Betroffene ein Fahrverbot erhalten. „Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust“ weiterlesen
Bußgeldeinnahmen im Land Brandenburg sinken
In einer parlamentarischen Anfrage teilte Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke mit, dass im Jahr 2010 45,9 Millionen Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern eingenommen worden sind. Im Vergleich zu den Einnahmen im Jahr 2009 stellt das einen Verlust von ca. 6 Millionen Euro dar.
Demgegenüber soll sich die Zahl der infolge von Tempoverstößen ergangenen Bußgeldbescheide von 233.500 auf 236.000 erhöht haben.
Die Gelder fließen in den Landeshaushalt, wobei überschüssige Einnahmen im Wege innovativer Erneuerungen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets verwendet werden. Offenbar konnte im vergangenen Jahr das Plansoll bei Bußgeldern nicht erfüllt werden. Nach Angaben Woidkes wurden in dem Haushaltsjahr 2010 keine Mittel aus den Bußgeldeinnahmen für Anschaffungen bei der Polizei verwendet.
Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen?
Grundsätzlich verlangt der für Verkehrszeichen geltende Sichtbarkeitsgrundsatz, dass alle Streckenvorschriftszeichen hinter jeder Kreuzung und Einmündung wiederholt werden. Allerdings gilt dies nur für den Einbiegevorgang (so u.a. OLG Hamm Beschluss vom 5. Juli 2001 – 2 Ss owi 524/01). „Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung nach Kreuzungen?“ weiterlesen
Beobachtung durch Polizeibeamte bei Überfahren einer roten Ampel
…oder, wenn der Grüne rot sieht…
Wenn eine Lichtzeichenanlage schon nicht mit entsprechender Messanlage zur Verfolgung von Rotlichtsündern ausgestattet ist, dann helfen hier häufig Polizeibeamte aus, „Beobachtung durch Polizeibeamte bei Überfahren einer roten Ampel“ weiterlesen
Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.05.2010 entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bei Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als 1 Sekunde) zulässig ist. „Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig“ weiterlesen
Geschwindigkeitsüberschreitung – Vorsatz
Geschwindigkeitsüberschreitung – Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe. „Geschwindigkeitsüberschreitung – Vorsatz“ weiterlesen
Kassel: Geschwindigkeitsmessung auf der „Südtangente“: 56 waren zu schnell, unrühmlicher Spitzenreiter mit 140 km/h
Mehrfach wurde über Messfehler berichtet. Siehe auch schadenfix
Sofern es darauf ankommt, sollte die Messung zumindest kritisch hinterfragt werden. Die Kosten für die Überprüfung der Messung wird in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Zur Erstberatung
Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de
Tel.: 030 / 226 35 71 13Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte
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