Verkehrsunfall – was nun?
Am effektivsten beginnt die Arbeit unserer Rechtsanwälte unmittelbar nach einem Verkehrsunfall: Anstatt sich auf Diskussionen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung einzulassen, können Sie direkt auf Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht verweisen. Das hilft Ihnen, zum einen vermeintliche Schuld einzugestehen und zu vermeiden, auf Ansprüche zu verzichten, denn ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.
Die Erfahrung nach einem Verkehrsunfall zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen Verkehrsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen.
Passiert ein Verkehrsunfall, ergeben sich viele Probleme und Fragen an den Rechtsanwalt:
- Wann bezahlt mir die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung meinen Schaden?
- Darf ich einen eigenen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen?
- Was bezahlt die Versicherung nach einem Verkehrsunfall?
- Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
- In welcher Höhe habe ich nach einem Autounfall einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Diese Fragestellungen stehen miteinander in Verbindung und werden deshalb dem Verkehrsrecht zugeordnet.
Reparaturkosten / Totalschadenabrechnung
Grundsätzlich haben Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reparaturkosten. Diese notwendigen Reparaturkosten können Sie wahlweise auf zwei verschiedene Arten ermitteln:
- Entweder lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Dann können Sie Ersatz
der Ihnen entstandenen Reparaturkosten verlangen. Damit Sie erst gar nicht in Vorleistung treten müssen, wird uns die Haftungs mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung zeitnah geklärt und Ihrer Werkstatt eine so genannte Reparaturkostenübernahmebestätigung übergeben.
- Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der so genannten Gutachterbasis ab. Das heißt, Sie lassen sich den entstandenen Reparaturschaden durch einen Sachverständigen ermitteln und machen den ermittelten Schadensersatz abzüglich der Mehrwertsteuer geltend. An dieser Stelle versuchen Haftpflichtversicherungen stets mit Hilfe von Nachgutachten zu kürzen. Wir helfen Ihnen hier damit Sie den Schadensersatz erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht.
- Im Falle eines Totalschadens ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert den Fahrzeugs. Dieser Schadensersatz wird sodann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Berlin – Rechtsanwalt Thomas Brunow
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“ data-image-caption=““ data-medium-file=“https://www.verkehrsrecht-berlin-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/08/cropped-2023-08-15_11-48-36_18-300×300.jpg“ data-large-file=“https://www.verkehrsrecht-berlin-brandenburg.de/wp-content/uploads/2023/08/cropped-2023-08-15_11-48-36_18.jpg“>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Als Spezialist auf diesem Gebiet vertritt er Mandanten ausschließlich in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten – von der Schadenregulierung über Bußgeldverfahren bis hin zur Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Dank seiner langjährigen Erfahrung und seiner Tätigkeit als Vertrauensanwalt des Volkswagen- und Audi-Händlerverbandesgenießt er großes Vertrauen in der Automobilbranche. Zudem ist er aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
Leistungen von Rechtsanwalt Thomas Brunow:
✔ Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen – Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
✔ Verteidigung in Verkehrsstrafsachen – Spezialisierung auf Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Nötigung und Körperverletzung im Straßenverkehr.
✔ Verteidigung in Bußgeldverfahren – Umfassende Expertise bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtvergehen und Fahrtenbuchauflagen.
Mit Fachwissen, Erfahrung und Durchsetzungsstärke sorgt Rechtsanwalt Thomas Brunow für eine effektive Vertretung im Verkehrsrecht.
📍 Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner
📍 Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin
📞 Telefon: 030 226357113
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