Totalschaden
Totalschaden
Im Falle eines Totalschadens ermittelt der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert den Fahrzeugs. Dieser Schadensersatz wird sodann bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht.
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Reparaturschaden
Abrechnungsmöglichkeiten
Entweder lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Dann können Sie Ersatz der Ihnen entstandenen Reparaturkosten verlangen.Oder Sie rechnen Ihren Schaden auf der so genannten Gutachterbasis ab. Das heißt, Sie lassen sich den entstandenen Reparaturschaden durch einen Sachverständigen ermitteln und machen den ermittelten Schadensersatz abzüglich der Mehrwertsteuer geltend.
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Mietwagen
Ersatzwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
Sollte das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall unfallbedingt ausfallen, so steht dem Geschädigten ein Mietwagen zu. Alternativ darf sich der Geschädigte für die Zeit des unfallbedingten Ausfalls eine so genannte Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Die Mietwagenkosten gehören seit geraumer Zeit zur den Kürzungspositionen der Haftpflichtversicherer. Worauf Sie achten müssen und was Ihnen wirklich zusteht…
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Sachverständigenkosten
Erstattung der Gutachterkosten
Zur Ermittlung des eigenen Fahrzeugschadens benötigt der Geschädigte ein Gutachten. Die hierbei entstehenden Kosten werden grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Allerdings sollte beachtet werden, dass für kleinere Beschädigungen (Bagatellschäden) auf einen Kostenvoranschlag verwiesen werden könnte.
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Abschleppkosten
Abschleppkosten / Standkosten
Ist das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, wird dieses von der Unfallstelle abgeschleppt. Die Kosten für die Abschleppmaßnahme werden ebenfalls von der Haftpflichtversicherung übernommen, obschon in letzter Zeit auch hier von der Haftpflichtversicherung versucht wird, Kürzungen vorzunehmen.
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Weitere Schadenspositionen
Ummeldekosten, Auslagen, Fahrtkosten
Im Falle eines Totalschaden fallen weitere Kosten an. das Fahrzeug muss abgemeldet werden. Das erworbene Ersatzfahrzeug wird zugelassen. Auch diese Kosten sind im Rahmen der Schadenregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
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Personenschaden
Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Haushaltsführungsschaden
Wird der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall verletzt, so hat dieser gegenüber dem Unfallverursacher einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich vornehmlich nach Art der Verletzungen, der Beeinträchtigungen, der Dauer und Intensität der Heilbehandlung. Zur Bezifferung des Schmerzensgeldes wird in der Regel auf aktuelle Schmerzensgeldtabellen zurückgegriffen. Dem Verletzten steht unter Umständen auch ein Ersatz des Haushaltsführungsschadens zu.
Die Webakte
Stets informiert durch die Online-Akte
Unsere Kanzlei für Verkehrsrecht setzt im Unfallbereich auf die WebAkte. Unseren Mandanten wird eine Online-Akte eingerichtet, in welche ständig eingesehen werden kann. Sobald Schriftstücke ein- oder ausgehen, erhält der Mandant sofort eine Benachrichtigung, so dass er stets auf dem Laufenden ist.